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Kind krank Zehn Tage für die Kinderbetreuung: Das steht euch als Eltern zu

Vater mit kranken Kindern im Bett
© Dean Mitchell / iStock
Für Eltern ein kleines Horrorszenario: Von heute auf morgen ist das Kind krank - und beide Elternteile müssen ihren Job machen. Wie lange darf jeder bei der Arbeit fehlen? Wer zahlt in dieser Zeit den Lohn? Braucht man ein Attest vom Kinderarzt? Alle Antworten im Überblick.

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Das Aktuellste zuerst: Die Krankentage für die Kinderbetreuung wurden aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auch für das Jahr 2022 auf 30 beziehungweise 60 erhöht. Sie gelten nicht unbedingt nur, wenn das Kind tatsächlich krank ist, sondern auch bei bestimmten Betreuungsnotständen. Weitere Informationen dazu erfahrt ihr in den FAQ des Familienministeriums.

Vor allem Hort- und Kindergartenkinder sind alle naselang krank: Bis zu zehn Infekte im Jahr gelten als normal. Hochgerechnet macht das viele Arbeitstage, an denen Durchfall, Mittelohrentzündung, Fieber oder Bindehautentzündung mit dem Job kollidieren. Arbeitende Mütter und Väter stehen damit meist urplötzlich vor der Frage: Was nun? Die Großeltern wohnen weit weg, nicht dranzudenken, ein fieberndes Kind in Krippe, Kindergarten oder Schule zu schicken. Meist trifft es die Mütter, die Pflege des kranken Kindes zu übernehmen und in der Arbeit zu fehlen. Aber inzwischen hüten auch immer öfter die Väter ihre kranken Kinder, so die neuesten Studien der Krankenkassen. Einer neuen Studie für die Kaufmännische Krankenkasse KKH zufolge, stieg der Anteil der Väter, die Kinderkrankengeld beantragten, 2019 bundesweit auf 21 Prozent an.

Junge mit Fieberthermometer im Bett.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage?

Jeder Elternteil darf für die Betreuung des kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Väter und Mütter dürfen bei ihrem kranken Kind bleiben, wenn:

  • das Kind jünger als zwölf Jahre ist,
  • der Arzt ein Attest ausgestellt hat,
  • die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
  • sowohl der entsprechende Elternteil, als auch das Kind gesetzlich versichert sind,
  • keine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwa Großeltern oder ein Au-Pair-Mädchen, das Kind betreuen können.

Ab wann benötige ich ein ärztliches Attest für mein Kind?

Kleiner Junge sitzt krank unter der Bettdecke und putzt sich die Nase
© Imgorthand / iStock

Wird ein Erwachsener krank, ist die ärztliche Krankschreibung meist erst ab dem dritten Tag erforderlich. Kinder dagegen benötigen bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung. Der Grund: Hier zahlt nicht wie bei Erwachsenen der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Fehltage.

Bekomme ich Lohn, während ich mein krankes Kind betreue?

Häufig gibt es die ersten fünf Tage lang den vollen Lohn. Manche Arbeitgeber bauen in ihre Arbeitsverträge jedoch eine Ausschlussklausel ein - wer den Vertrag unterschreibt, verzichtet damit also auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten Krankheitstagen des Kindes. Auch sind es nicht in allen Betrieben diese fünf Tage, da diese nicht gesetzlich fest gelegt sind.

Darüber hinaus gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, weitere fünf Tage (Alleinerziehende 15 Tage) das sogenannte Kinderpflegekrankengeld zu beantragen. Auszubildende mit kleinen Kindern haben bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn das Kind erkrankt und sie zu seiner Beaufsichtigung der Arbeit fernbleiben müssen. Für die Pflege schwerstkranker Kinder wird das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet bezahlt.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes. Im Schnitt beträgt das Krankengeld etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens.

Was tun, wenn die Krankheitstage ausgeschöpft sind?

Hat ein Elternteil seine zehn jährlichen Fehltage ausgeschöpft, kann er versuchen, sich die Tage des anderen Elternteils übertragen zu lassen, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Kinderbetreuung zu übernehmen. Das ist möglich, wenn beide Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und einer die Betreuung des erkrankten Kindes aus beruflichen Gründen nicht übernehmen kann. Um Ärger zu vermeiden, ist es jedoch sinnvoll, das Vorgehen mit beiden Arbeitgebern abzustimmen.

Was ist, wenn das kranke Kind älter als zwölf Jahre ist?

Bei Kindern über zwölf Jahre gibt es keinen Anspruch mehr auf Krankheitstage. Hier müssen die Eltern entweder beim Arbeitgeber Urlaub einreichen oder mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub vereinbaren.

Wann springt eine Haushaltshilfe ein?

Bei kranken Kindern leider gar nicht. Die Krankenkassen zahlen nur dann eine Haushaltshilfe, wenn die Eltern selbst erkranken und sich nicht um ihre Kinder kümmern können, zum Beispiel, wenn sie im Krankenhaus liegen oder eine Kur machen. Eine Haushaltshilfe ersetzt also einen kranken Elternteil – und keinen gesunden.

Keine gute Idee: sich selbst krank melden

Kleines Mädchen liegt auf dem Sofa, ihre Mutter sitzt neben ihr und schaut auf ein Fieberthermometer
© ArtistGNDphotography / iStock

Sind die Krankheitstage ausgeschöpft oder wollen Eltern nicht schon wieder in der Arbeit anrufen und melden „ich kann heute nicht kommen, mein Kleiner hat Magen-Darm-Grippe", sollten sie sich auf keinen Fall selbst krank melden. Das ist im Zweifel ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Notfallbetreuung?

In einigen Großstädten gibt es mittlerweile Organisationen, die sich um kranke Kinder kümmern.

München: „Zu Hause gesund werden" www.zu-hause-gesund-werden.de
Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln: „Notmütterdienst" www.nmd-ev.de
Nürnberg: „Tagespflegebörse" www.kinderhaus.de

Wie ist die Regelung für Privatversicherte?

Privatversicherte gehen beim Kinderkrankengeld leider leer aus. In den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen besteht kein Anspruch darauf. Wenn dein Arbeitsvertrag es nicht ausschließt, hast du aber die Möglichkeit, einige Tage wegen Krankheit des Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden und weiterhin Lohn vom Arbeitgeber zu beziehen. Wie viele Tage das genau sind, ist gesetzlich jedoch nicht genau festgesetzt. Manche Firmen gewähren fünf Tage, manche auch mehr. Genaueres verrät der Blick in den Arbeits- oder Tarfivertrag – oder du fragst bei deinem Arbeitgeber nach. 

Was tun, wenn das Kind voraussichtlich länger pflegebedürftig sein wird?

Wenn das Kind länger krank ist und voraussichtlich einen Pflegegrad zuerkannt bekommen wird, greift unter bestimmten Umständen das Familienpflegezeitgesetz. Hier mehr dazu.

Können Eltern auch unbezahlten Urlaub nehmen?

Ein generelles Recht auf unbezahlte Freistellung gibt es nicht. Am besten ist es, im Arbeitsvertrag nachzuschauen, beziehungsweise den Arbeitgeber danach zu fragen. Gewährt er die unbezahlte Freistellung, so sollte das unbedingt schriftlich festgehalten werden, damit niemand später behaupten kann, der Arbeitnehmer sei einfach der Arbeit ferngeblieben.