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Arbeiten im Mutterschutz Voll im Job - bis zur ersten Wehe!

Nicht jede Schwangere kann in Mutterschutz gehen - gerade Selbstständige arbeiten oft bis zuletzt: Der Betrieb braucht sie, die Kunden oder andere Schwangere. Fünf Frauen berichten von ihren Erfahrungen. Und wir möchten von Ihnen wissen: Könnten Sie auch vorstellen, bis kurz vor der Geburt zu arbeiten?

Arbeiten im Mutterschutz - ist das überhaupt erlaubt?

Arbeiten im Mutterschutz: Voll im Job - bis zur ersten Wehe!
© andreas pohlmann

Der Normalfall geht so: Die werdende Mutter verabschiedet sich sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes in den Mutterschutz. Das muss aber nicht unbedingt der Fall sein: Wenn die Schwangere etwa noch ein Projekt fertig stellen möchte, kann sie dies ihrem Chef durchaus vorschlagen - der darf es aber nicht von ihr verlangen. Auch der Besuch einer Umschulung ist weiterhin möglich. Die Frau kann ihre Entscheidung aber jederzeit widerrufen, falls es ihr doch zu viel wird.
In den ersten acht Wochen nach der Geburt besteht allerdings absolutes Beschäftigungsverbot: Selbst wenn Sie wollten, darf Ihr Arbeitgeber Sie in dieser Zeit ihres Mutterschutzes nicht beschäftigen - außer, Sie sind Geschäftsführerin.
Selbstständige dagegen haben in Deutschland bislang kein Recht auf Mutterschutz. Zwar schreibt eine neue EU-Richtlinie von August 2010 vor, dass auch selbstständige Frauen und Ehepartnerinnen von Selbstständigen Mutterschaftsansprüche von mindestens 14 Wochen haben. Da die Richtlinie den Mitgliedsstaaten aber offen lässt, wann die Leistungen erbracht werden, sind sie in Deutschland durch andere Regelungen bereits abgegolten: So bietet das Elterngeld Schutz vor Einkommensausfällen nach der Geburt. Vor der Entbindung sind Leistungen nur zu bekommen, wenn man sie selbst mit der Krankenkasse für den Krankheitsfall während der Schwangerschaft vereinbart hat.

Ist Arbeiten im Mutterschutz gefährlich fürs Kind?

"Unter normalen Umständen nicht", beruhigt Dr. Inge Reckel-Botzem, Frauenärztin aus Hainburg. "In der gesetzlichen Mutterschutzfrist ab der 34. Woche ist das Kind schon reif. Wenn es jetzt kommen würde, ginge es ihm gut. Voraussetzung sind dann aber Geburt und Betreuung in einem Perinatalzentrum. Wie belastbar man als Schwangere ist, hängt trotzdem von der Art der Tätigkeit ab. Mehr als fünf bis zehn Kilo sollte man natürlich nicht häufig tragen müssen. Auch ständiges Stehen ist riskant, da das Thromboserisiko steigt. Dann mindestens alle zwei Stunden die Beine hochlegen. Und natürlich ist Vorsicht geboten, wenn man plötzlich Wehen bekommt oder Dauerschmerzen im Bauch oder am Rücken hat. Dann lieber einmal zu oft zum Frauenarzt gehen."
Doch selbst, wenn es der werdenden Mutter gut geht: Wie fühlt es sich an, so kurz vor der Geburt noch zu arbeiten - während andere Schwangere jetzt die Auszeit genießen, die letzten Sachen für die Erstausstattung kaufen und sich in aller Ruhe auf das große Ereignis vorbereiten? Hier berichten einige Frauen von ihren Erfahrungen:

Arbeiten im Mutterschutz - können Sie sich das vorstellen?

Die meisten Frauen nutzen den Mutterschutz, den der Gesetzgeber ihnen einräumt. Wie ist das bei Ihnen? Könnten Sie sich vorstellen, tatsächlich noch bis kurz vor der Geburt Ihres Kindes zu arbeiten?


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