VG-Wort Pixel

Trennungsunterhalt Einigermaßen versorgt bis zur Scheidung

Paar lässt sich scheiden
Paar, Trennung, Scheidung
© Andreas_Krone / Thinkstock
Trennungsunterhalt dient dazu, beim einkommensschwächeren der Eheleute den Verlust im Geldbeutel abzufedern. Wann Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht und wie seine Höhe berechnet wird, können Sie hier bei uns nachlesen.

Artikelinhalt

Der Trennungsunterhalt sichert den bisherigen Lebensstandard bis zur Scheidung

Mit dem Trennungsunterhalt wird sichergestellt, dass der einkommensschwächere Ehegatte beim Scheitern einer Ehe den Lebensstandard, den das Paar während der Ehe hatte, weiterführen und sich allmählich auf ein finanziell unabhängiges Leben vorbereiten kann. Da sich getrennte Eheleute nur selten außergerichtlich auf eine Unterhaltshöhe einigen, kann die Zahlung eines Trennungsunterhalts beim Familiengericht beantragt werden. Dieses entscheidet dann, ob ein Anspruch besteht und wie viel gezahlt werden muss. 

Wer hat einen Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat nach dem § 1361 BGB der Ehegatte mit kleinerem Einkommen gegenüber dem Ehegatten mit größerem Einkommen – auch dann, wenn Ersterer selbst eigentlich genug Geld hat, um davon leben zu können. Voraussetzung dafür ist, dass sich die beiden Eheleute tatsächlich getrennt haben, also ein voneinander unabhängiges Leben führen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass sie nicht mehr zusammenwohnen, solange sie getrennt voneinander wirtschaften und ihren Haushalt führen.

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

Euro Geldscheine und Münzen
© Maxal Tamor

Die Berechnung des Trennungsunterhalts basiert auf der Entscheidung, dass beiden Eheleuten genau 50 Prozent ihres bisherigen Gesamteinkommens zusteht.
Verdient beispielsweise der Ehemann 2.200 Euro netto und die Frau 1.800 Euro netto, so ergibt dies ein Gesamtnettoeinkommen von 4.000 Euro. Da beiden davon 2.000 Euro zustehen, muss der Mann der Frau Trennungsunterhalt in Höhe von 200 Euro bezahlen.
Leider sind nicht immer alle Fälle so einfach, und es kommt bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes häufig zu Schwierigkeiten, weil etwa auch der Wert einer Immobilie ins Einkommen mit eingerechnet wird oder zusätzlich Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Kindesunterhalt wird vom Nettoeinkommen abgezogen wird, bevor die Höhe des Trennungsunterhalts berechnet wird.

Wie lange besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt, sobald die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Ablauf des Trennungsjahres, denn dieses muss erst vorbei sein, bevor eine Scheidungsprozess überhaupt beantragt werden darf. Der eigentliche Scheidungsprozess dauert dann meist mehrere Monate, kann sich aber sogar über Jahre ziehen.
Auch nach der Scheidung kann unter Umständen ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, hierbei handelt es sich jedoch um den nachehelichen Unterhalt, welcher nach der Scheidung neu beantragt werden muss.

Besteht bei Trennungsunterhalt eine Arbeitspflicht?

Grundsätzlich muss der Ehegatte, der Trennungsunterhalt beansprucht, dafür sorgen, dass er nach Ablauf des Trennungsjahres von einem eigenen Einkommen leben kann. Das kann der Lohn aus einer Beschäftigung sein, aber auch andere Einkünfte wie etwa Mieteinnahmen oder Abfindungen. So gesehen besteht eine Arbeitspflicht, wenn keine anderweitigen Einnahmequellen zur Verfügung stehen.
Weigert sich der Unterhalt beanspruchende Ehegatte zu arbeiten, so kann es passieren, dass ihm ein fiktives Einkommen in die Berechnung des Trennungsunterhalts angerechnet wird, also eine Summe, die er theoretisch verdienen könnte, wenn er Vollzeit in seinem Beruf arbeiten gehen würde.
Ausgenommen von der Arbeitspflicht sind Eheleute, die ein kleines Kind unter drei Jahren betreuen müssen oder aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind.

Wer berät mich bei Fragen zum Trennungsunterhalt?

Eine zuverlässige und fundierte Beratung zum Trennungsunterhalt bekommen Sie von Ihrem Anwalt für Scheidungsrecht. Sollten Sie vorhaben, Trennungsunterhalt zu beanspruchen oder möchten Sie sich gegen die Forderungen Ihres Ehepartners wehren, ist rechtlicher Beistand unabdingbar. Auf der Webseite Scheidung-Online können Sie sich zum Thema Trennungsunterhalt informieren.

Tauschen Sie sich in unserem Forum über Trennungsunterhalt aus!

Sie zahlen oder erhalten Trennungsunterhalt und möchten Ihre Erfahrungen mit Menschen teilen, die in derselben Situation sind? In unserem Forum können Sie sich austauschen.


Mehr zum Thema