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Spätabtreibung Schwangere haben drei Tage Bedenkzeit

Schwangere Frau und Mann halten Hände
© Motortion Films / Shutterstock
Ein behindertes oder nicht lebensfähiges Kind? Eine Spätabtreibung? Wenn der Arzt erst nach der 20. Woche feststellt, dass mit dem Baby etwas nicht stimmt, stehen werdende Eltern vor einer schlimmen Entscheidung. Der Arzt ist nach der Diagnose zu einer Beratung der Frau verpflichtet. Und die hat dann drei Tage Bedenkzeit.

Was genau versteht man unter einer Spätabtreibung?

Als Spätabtreibung bezeichnet man jede Abtreibung nach der 20. Schwangerschaftswoche. In Deutschland sind Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach vorhergehender Beratung straffrei. Aufgrund einer medizinischen Indikation sind Abbrüche aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Eine solche Indikation wird zum Beispiel ausgestellt, wenn während einer pränataldiagnostischen Untersuchung festgestellt wird, dass das Ungeborene schwer behindert zur Welt käme oder gleich nach der Geburt sterben müsste.
Für die werdenden Eltern ist eine solche Diagnose ein Albtraum - nicht nur, weil sie sich bereits auf das Baby gefreut haben. Zu diesem Zeitpunkt gilt ein Ungeborenes normalerweise schon als lebensfähig. Außerdem ist es dann oft bereits so groß, dass ein üblicher Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich ist. Stattdessen bekommt die Frau Wehenmittel und muss das Kind zur Welt bringen.

Wie oft kommt es zu einer Spätabtreibung?

Von insgesamt rund 115.000 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2008 erfolgten laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden knapp 3.000 aufgrund einer medizinischen Indikation. Rund 230 Abtreibungen gab es im vergangenen Jahr nach der 22. Woche.

Wie ist eine Spätabtreibung geregelt?

Über den Umgang mit der so genannten Spätabtreibung wurde jahrelang gestritten worden. Der Paragraph 218 sieht derzeit eine verpflichtende Beratung des Arztes vor, wenn das Ungeborene behindert oder bei der Frau aus psychischen Gründen ein Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist. Der Arzt ist zudem verpflichtet, bei der Beratung weitere Ärzte hinzuzuziehen. Von der Diagnose an und vor der schriftlichen Ausstellung der Indikation muss eine dreitägige Mindestbedenkzeit eingehalten werden müssen. Von dieser Frist kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden.


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