VG-Wort Pixel

Mutterschutzfrist Ruhe vor und nach der Geburt

Wie wird die Mutterschutzfrist berechnet? Was passiert im Falle einer Frühgeburt? Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch während der Mutterschutzfrist aus? Und wie steht es um die Mutterschutzfrist vor der Geburt? Hier erhalten Sie die passenden Antworten.

Mutterschutzfrist berechnen

Schwangere Frau im Job
Schwangere Frau im Job
© PIKSEL / Thinkstock

Bei der Mutterschutzfrist handelt es sich um ein Beschäftigungsverbot für Frauen vor und nach dem Entbindungstermin, das dem Schutz der werdenden Mutter und des Kindes dient. Dabei ist es ganz einfach, den Zeitraum der Mutterschutzfrist zu berechnen. Insgesamt beträgt die Zeit 14 Wochen, wobei sie im Normalfall sechs Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Entbindung endet. Anders sieht es bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten aus, da sich hier die Mutterschutzfristen um vier Wochen verlängern und damit erst zwölf Wochen nach der Entbindung beendet sind. Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie Ihre Zeit der Mutterschutzfrist neu berechnen. Während der Mutterschutz vor der Geburt nicht bindend ist, so gilt er danach uneingeschränkt. Um Ihre persönliche Mutterschutzfrist so genau wie möglich berechnen zu können, benötigen Sie das voraussichtliche Datum der Entbindung. Mit einem Mutterschutz-Rechner können Sie nun online herausfinden, wann Ihre Mutterschutzfrist beginnt. Übrigens: Wenn Sie als Schwangere in den Mutterschutz gehen, müssen Sie sich nicht um Ihre Finanzen sorgen. Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld. Schwangere Frau im Job Thinkstock, PIKSEL

Mutterschutzfrist bei einer Frühgeburt

Von einer Frühgeburt ist die Rede, wenn Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder bereits vor der Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche, also mehr als drei Wochen zu früh geboren wird. Des Weiteren handelt es sich um eineFrühgeburt, wenn Ihr Kind noch nicht vollständig entwickelt zur Welt kommt und mehr Pflege bedarf. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen steht Frauen, die eine Frühgeburt hatten, eine Mutterschutzfrist von 18 Wochen zu. Im Hinblick auf die Mutterschutzfrist bei einerFrühgeburt sind zwei Dinge zu beachten: Zum einen wird die Schutzfrist in jeden Fall um vier Wochen verlängert. Zum anderen spielt diejenige Zeit eine Rolle, die das Kind eher geboren wurde. Grund dafür ist, dass betroffene Frauen diese Tage vor derGeburt nicht in Anspruch nehmen können und sich die Mutterschutzfrist um diesen Zeitraum nochmals verlängert.

Mutterschutzfrist und Urlaubsanspruch

Mutterschutzfrist : Ruhe vor und nach der Geburt
© Sigrid Rothe

Da sie dem Mutterschutzgesetz unterliegt, wirkt sich dieMutterschutzfrist auf denUrlaubsanspruch ebenfalls aus. Laut dem Gesetzgeber besteht für Schwangere sowohl sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin als auch acht Wochen nach derGeburt ein ausdrücklichesBeschäftigungsverbot, das nur in Ausnahmefällen umgangen werden kann. Dieser Zeitraum wird trotz Fehlzeit als reguläre Arbeitszeit angesehen. Als werdende Mutter können Ihnen aus dieser Regelung beimUrlaubsanspruch keine Nachteile entstehen, da Ihnen nach Beendigung derMutterschutzfrist der volle Jahressatz an Urlaubstagen zusteht. Im Regelfall verfällt nicht genommener Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dies trifft jedoch nicht zu, wenn Sie Ihre Elternzeit geltend machen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Jahresurlaub für 2015 zu nehmen, da sich an die Zeit des Mutterschutzes sofort die Elternzeit anschließt, so besteht die Möglichkeit, den Urlaub im Anschluss oder im folgenden Jahr geltend zu machen.

Mutterschutzfrist vor der Geburt

Die Zeit derMutterschutzfrist für werdende Mütter beträgt vor dem errechneten Geburtstermin im Normalfall sechs Wochen. Kommt Ihr Kind zu früh auf die Welt, kann sich dieser Zeitraum jedoch verkürzen. Die Ihnen zustehendeMutterschutzfrist verkürzt sich dadurch jedoch nicht. Die Tage, die Ihr Kind zu früh geboren wurde, werden einfach hinten angehängt.
Die Mutterschutzzeit vor derGeburt dient dem Schutz des Kindes sowie der werdenden Mutter, um sie vor möglichen Gefahren und Einschränkungen zu beschützen. Dazu zählen etwa:
 

  • Die Schädigung der Gesundheit
  • Stress und Überforderung am Arbeitsplatz
  • Finanzielle Nachteile
  • Der Verlust der Arbeitsstelle
  • Sowie viele weitere Faktoren


DieMutterschutzfrist ist Teil des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und bezieht sich auf schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Darüber hinaus gilt es auch für Heimarbeiterinnen und Gleichgestellte, wie zum Beispiel weibliche Auszubildende und geringfügig Beschäftige. Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) beinhaltet spezielle Regelungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Um zu ermöglichen, dass diese dem Mutterschutz zugute kommenden Maßnahmen greifen können, ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich von Ihrer Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Termin der Entbindung unterrichten. Nur so ist es möglich, dass die notwendigen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes vor derGeburt eingehalten werden können und keine Gefährdung für Sie und Ihr Kind besteht.


Mehr zum Thema