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Eizellen-Spende, PID & Co. Fürs Wunschkind über Grenzen gehen

Der deutschen Kinderwunsch-Medizin sind weltweit die engsten gesetzlichen Grenzen gesetzt. Und in kaum einem anderen Land ist die Behandlung so teuer. Wir geben Ihnen einen Überblick über einige Methoden, die bei uns nicht erlaubt sind.

Vielen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch kann mit in Deutschland erlaubten Kinderwunschbehandlungen wie IVF und ICSI geholfen werden. Die folgenden Methoden sind in Deutschland wegen medizinischer und/oder ethischer Befenken nicht erlaubt.

Die Eizellen-Spende

Für ein Wunschkind über Grenzen gehen
Für ein Wunschkind über Grenzen gehen
© Thinkstock

Mit einer Eizellen-Spende können sich Frauen, die aufgrund ihres Alters oder einer Hormonstörung keine fruchtbaren Eizellen haben, ihren Kinderwunsch erfüllen. Die Spenderin unterzieht sich einer Hormontherapie und lässt sich mittels Punktion Eizellen entnehmen. Diese werden mit dem Samen des Mannes künstlich befruchtet und in die Gebärmutter der Empfängerin eingesetzt.
Erlaubt: Unter anderem in Spanien, Belgien, Frankreich, Tschechien und USA
Kosten: Je nach Klinik zwischen 3.000 und 10.000 Euro.

Embryonen-Spende

Es kann passieren, dass bei IVF oder ICSI mehr Eizellen befruchtet werden als für die Kinderwunsch-Behandlung benötigt werden. In Deutschland darf der Arzt nicht mehr als drei befruchtete Eizellen einsetzen. Die "überzähligen" Embryonen können in anderen Ländern gespendet werden.
Erlaubt: Zum Beispiel in Tschechien und Spanien ist die Embryonenspende erlaubt.
Kosten: 3.000 bis 6.000 Euro
 

Leihmutter

Wenn eine Frau durch eine Erkrankung oder eine Operation kein Kind mehr austragen kann, ist eine Leihmutter eine der wenigen Möglichkeiten den Kinderwunsch zu erfüllen. Eine Leihmutter verleiht sozusagen ihre Gebärmutter, um ein Baby für eine andere Frau auszutragen. Es gibt verschiedene Arten von Leihmüttern:
Die volle Leihmutter: Der Vater ist hier der Mann, dessen Frau das Kind nicht austragen kann. Die Befruchtung der Leihmutter geschieht entweder durch Geschlechtsverkehr oder durch Samenübertragung.
Die partielle Leihmutter: Die Eizelle stammt von der Frau, die kein Kind austragen kann – und das Sperma von ihrem Partner. Die Befruchtung findet im Reagenzglas statt, anschließend wird der Embryo der Leihmutter eingesetzt.
Erlaubt: In Deutschland sind Leihmutterschaften aus ethischen und moralischen Gründen verboten. Auch die Suche nach einer Leihmutter (zum Beispiel über eine Anzeige) ist hierzulande nicht erlaubt. In Belgien, den Niederlanden, Griechenland, Russland und den USA ist eine Leihmutterschaft nicht gesetzeswidrig.
Kosten: Abhängig vom Land sehr unterschiedlich

Die Präimplantationsdiagnostik (PID)

Bei der Implantationsdiagnostik werden die Gene des Embryos genau unter die Lupe genommen, bevor man ihn in die Gebärmutter einpflanzt. Der Embryo wird dazu mehrere Tage kultiviert. Für die genetische Untersuchung werden ihm in der Regel zwei Zellen entnommen, die entweder auf Chromosomenfehlverteilungen oder einen spezifischen Gendefekt untersucht werden. Liegt kein auffälliger Befund vor, wird der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt. Über 50 Gendefekte können so nachgewiesen werden.
Lange ging man davon aus, dass diese Untersuchung dem Embryo nicht schadet. Inzwischen liegen erste Studien vor, die darauf hinweisen, dass die Entnahme von Zellen doch zu einer gewissen Entwicklungsverzögerung führt und nachfolgende Schwangerschaftsraten eher schlechter als besser sind.
Erlaubt: Nach der neuesten Gesetzgebung darf die PID in Deutschland angewandt werden, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit oder eine Totgeburt wahrscheinlich ist. Zum Beispiel in Belgien, Polen und den USA ist eine PID auch ohne nachweisbares Risiko legal.
Kosten: circa 2.000 Euro (rund 4.000 Euro inklusive ICSI).

Der Blastozysten-Transfer

Anstatt wie bei der IVF achtzellige Embryonen in die Gebärmutter einzusetzen, lässt man Zellen reifen, bis sie zu Blastozysten geworden sind. Das sind Embryonen zwischen dem vierten und dem siebten Tag der Entwicklung, die bereits unterschiedliche Zelltypen entwickelt haben. Nur die besten Embryonen entwickeln sich im Reagenzglas so weit. Nach der Untersuchung werden die Chancenreichsten in die Gebärmutter eingesetzt. In verschiedenen Veröffentlichungen ist immer wieder zu lesen, dass der Blastozysten-Transfer in Deutschland nicht praktiziert wird. Tatsache ist: Er ist erlaubt – wird aber nicht sehr häufig praktiziert. Durch das längere Kultivieren sinkt die Überlebensrate der Embryonen, d.h. es müssen von Anfang an deutlich mehr weibliche Eizellen zur Verfügung stehen. Eine Voraussetzung, die bei vielen Paaren nicht gegeben ist.
Kosten: Im Unterschied zur "normalen" IVF entstehen Mehrkosten von etwa 500 Euro.


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