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Teurer Scherz Eltern müssen nach Telefonstreich ihres Kindes 45.000 Euro zahlen

Telefonstreich
© BrianAJackson / iStock
Das war ein teurer Spaß: Weil ihr 13-jähriger Sohn sich einen schlechten Telefonstreich erlaubte, müssen seine Eltern nun 45.000 Euro zahlen.

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Am 5. Juni 2020 sorgte ein Anruf an einer Schule in Hamburg für Aufruhr. Innerhalb kürzester Zeit war die Polizei vor Ort, besorgte Eltern holten ihre Kinder ab, Straßen wurden abgeriegelt und schließlich kreiste sogar ein Hubschrauber über dem Gelände im Stadtteil Mümmelmannsberg. Der Grund für den Großeinsatz: Jemand hatte telefonisch einen Amoklauf angekündigt.

13-Jähriger kündigte Amoklauf in Hamburg an

Wer dieser "Jemand" war, konnte nur kurze Zeit später noch am selben Tag ermittelt werden: Es handelte sich um einen 13-jährigen Jungen, der sich lediglich einen schlechten Scherz erlaubt hatte. Nach Angaben der Polizei hatte man damals keinerlei Hinweise auf einen geplanten Amoklauf finden können – es handelte sich also um einen Fehlalarm.

Knapp drei Monate später bekommen die Eltern des 13-Jährigen nun buchstäblich die Rechnung für den Telefonstreich. Und die beträgt ganze 45.000 Euro! 

Teurer Telefonstreich mit Folgen



Wie die Polizei Hamburg twitterte, sei sie gesetzlich verpflichtet, die Kosten für den Einsatz zu erheben – und hätte "dem Verursacher des Einsatzes eine Gebührenrechnung über 45.000 Euro übermittelt".

Da ein 13-Jähriger die Kosten kaum tragen kann, sind nun also seine Eltern an der Reihe, wie RTL berichtet. Sie tragen die Verantwortung für das Handeln ihres Kindes – und damit auch für die Tat am 5. Juni. 

Dass es sich bei dem Einsatz um einen Telefonstreich handelte, spielt dabei keine Rolle: Mehrere Straßensperrungen waren eingerichtet worden, die Schule evakuiert und ein umfangreicher Einsatz ausgeführt. Dieser wurde erst abgebrochen, als der Täter ermittelt wurde und klar war, dass tatsächlich keine Bedrohung von dem 13-Jährigen ausging. Dann war es aber zu spät – da der Polizeieinsatz bereits fortgeschritten war, musste er auch bezahlt werden.

Dieser Artikel ist zuerst erschienen bei BRIGITTE.de.


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