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Babysitter Kleine Checkliste für den Babysitter

Babysitterin spielt mit den Kindern mit Bauklötzen
© FatCamera / iStock
Alle Eltern brauchen ab und zu eine kurze Kinderpause: Abends mal wieder zu zweit schön essen gehen, ein gemeinsamer Kinobesuch oder ein Konzertabend. Doch klappt das auch mit dem Babysitter? Und was ist, wenn die Kinder aufwachen? Ein paar kleine Vorbereitungen genügen um sich die Angst zu nehmen und dem Babysitter die Kinderbetreuung zu erleichtern.

Welcher Babysitter ist der Richtige?

Kinderhüten wird oft unterschätzt. Oft werden Babysitter engagiert, die selbst noch Kinder sind. Doch man sollte sich dabei bewusst sein: Ein Babysitter trägt einige Stunden lang die Verantwortung für ein oder mehrere Kinder.

Babysitter, die von Agenturen vermittelt werden, haben häufig einen Babysitterkurs absolviert. Dort haben sie Wickeln und Füttern gelernt, sowie das Wichtigste über Erste Hilfe. Der Nachbarstocher oder der Studentin von nebenan sollten Eltern genau erklären, was zu tun ist, wenn es dem Kind nicht gut geht.

Babysitter: Kleine Checkliste für den Babysitter

Ein Babysitter sollte folgendes wissen:

  • Wie läuft das Abendritual für gewöhnlich ab? Wann müssen die Kinder schlafen, dürfen sie fernsehen?
  • Welches Lieblingsbuch, Lieblingsbeschäftigung haben die Kinder?
  • Wie soll der Babysitter reagieren, wenn das Kind aufwacht? Herausnehmen, zu trinken geben, spielen?
  • Ist das Kind gerade etwas kränklich?
  • Muss es bestimmte Medikamente einnehmen?
  • Leidet das Kind unter Allergien?
  • Darf es bestimmt Lebensmittel nicht essen?
  • Wo befindet sich die Hausapotheke und was enthält sie?
  • Unter welcher Telefonnummern sind die Eltern und zuverlässige Nachbarn zu erreichen?
  • Wie alamiert man Rettungsdienst, Notarzt oder Feuerwehr?
  • Welche Telefonnummer hat der Giftnotruf?

Wichtige Unterlagen für den Babysitter:

Legen Sie eine Babysittermappe an. Hinein gehören:

  • Ihre Handy-Nummer und wo Sie erreichbar sind
  • Etwas Bargeld für unvorhergesehene Situationen
  • Eine kurze Beschreibung, wie die Fernbedienungen für Fernseher oder DVD-Player funktionieren.
  • Die Nummer des Kindernotrufs und der Giftzentrale
  • Auf dem gleichen Zettel: Ihre Vor- und Familiennamen und die genaue Adresse
  • Die Versichertenkarte des Kindes
  • Ersatzschlüssel für Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung
  • Stift und Zettel für Notizen
  • Der Babysittervertrag

Soll man mit dem Baybsitter einen richtigen Vertrag abschließen?

Manche mögen's lieber schwarz auf weiß. Darin sind geregelt: Umfang der Betreuung, Ausfall, Bezahlung, Versicherung etc. Hier können Sie einen Babysitter-Vertrag als Blanko-Formular kostenlos herunterladen. Der Vertrag wurde vom Stadtelternrat - Ohne Grenzen e.V. Leipzig erarbeitet und freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Geben Sie Instruktionen was Anrufe angeht:

  • Soll der Babysitter Anrufe entgegennehmen?
  • Darf er Auskünfte erteilen, z. B. dass Sie nicht da sind und erst in x Stunden wiederkommen?
  • Soll er Uhrzeit, Name und Telefonnummer notieren?

Stellen Sie in der Küche bereit:

  • Ein Getränk für den Babysitter und etwas zum Knabbern.
  • Das Lieblingsgetränk Ihrer Kinder (beziehungsweise ein Trinfläschchen), für den Fall, dass sie aufwachen und Durst haben.

Was Sie mit dem Babysitter klären sollten:

  • Ist der Babysitter einverstanden, wenn Sie den Lohn auch überweisen? Die Kosten für Kinderbetreuung können Sie bei der Einkommensteuer nämlich wieder reinholen (Einverdienerpaare als Sonderausgaben, Doppelverdiener als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten). Barzahlung erkennt das Finanzamt allerdings nicht an. Als Nachweis gilt der Kontoauszug, oder ein Babysitter-Vertrag.
  • Thema Versicherung. Der Babysitter sollte haftpflichtversichert sein. Jugendliche sind das meist bei den Eltern. Aber: Viele Versicherungen zahlen nicht, wenn der Schaden innerhalb einer Beschäftigung gegen Bezahlung passiert. Die Police sollte also erweitert sein oder speziell für "Betreuung im Auftrag" gelten. Das zu klären, ist Sache des Sitters.
  • Thema Unfallversicherung: Streng genommen fällt Ihr Babysitter in die Kategorie Haushaltshilfen und muss somit gesetzlich unfallversichert sein. Der Arbeitgeber - also Sie - ist dafür zuständig: innerhalb der ersten Woche müssen Sie die Haushaltshilfe melden (beim Unfallversicherungsträger oder der Minijobzentrale, Jahresbeitrag circa 50 Euro). Ja, auch dann, wenn er nur ab und zu für ein paar Stunden kommt. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Weiß keiner, macht auch keiner. Trotzdem muss es hier stehen. Ausführliche Infos unter www.unfallkassen.de

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