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Kindergesundheit 5 wichtige Fakten übers Gelbe Heft, die nicht alle Eltern kennen

Aufgeschlagenes gelbes Untersuchungsheft
© Oliver Boehmer - bluedesign® / Adobe Stock
Als Eltern kennt ihr das Gelbe Heft, klar. Alle Ergebnisse der Vorsorgenuntersuchungen für euer Kind  werden dort eingetragen. Aber kennt ihr das Heft auch wirklich? Hier fünf wichtige Fakten, die euch vielleicht überraschen werden.

1. Keine Institution darf Einsicht verlangen

Bei dem Gelben Heft handelt es sich rechtlich gesehen um vertrauliche Informationen. Keine Institution (z. B. Kita, Schule, Jugendamt) darf verlangen, das Heft einsehen zu dürfen – auch wenn sie es manchmal versuchen. Es liegt ganz allein in der Entscheidung der Eltern, wem sie das Gelbe Heft zeigen. Die abklappbare Teilnahmekarte ist als Nachweis ausreichend, dass die Eltern mit ihrem Kind die entsprechenden U-Untersuchungen wahrgenommen haben.

2. Nicht alle U-Untersuchungen sind enthalten

Kinderarzt Dr. Stephan H. Nolte bemängelt in seiner Kolumne in ELTERN Heft 2/22, dass das Gelbe Heft mit der U9 endet, „als wären Wachstum und Entwicklung mit fünf Jahren beendet. Die erweiterten Vorsorgen und die wichtigen Meilensteine der Pubertätsentwicklung sind ebenso wenig enthalten.“ Damit ist er nicht allein: Viele Kinderärzt:innen kritisieren ebenfalls, dass die U-Untersuchungen U10 und U11 für Schulkinder und die UJ1 und UJ2 für Jugendliche im Gelben Heft nicht abgebildet werden.

3. Manche Ärzt:innen schreiben nicht alles hinein, was sie wissen

Dabei geht es ihnen nicht um Geheimniskrämerei gegenüber den Eltern, sondern darum, die Kinder zu schützen. Noch einmal Kinderarzt Dr. Stephan H. Nolte: „Nicht selten sehen wir in der Praxis Kinder, die neu hergezogen sind oder aus anderen Praxen kommen und sichtlich behindert oder chronisch krank sind. Schaut man in die U-Hefte, Ist „unauffällig“ oder gar nichts angekreuzt. (...) Die Gründe sind vielfältig: Man will etwa Diagnosen zum Beispiel deshalb nicht festschreiben, weil sie bei denjenigen Stellen, die das Gelbe Heft sehen wollen, Schulärzte, Jugendämter oder gar Versicherungen, zu Vorurteilen führen.

4. Es fehlen die Impf-Empfehlungen zu den jeweiligen Untersuchungsterminen

Obwohl bei den meisten U-Untersuchungen Impfungen vorgesehen sind, wird nicht gesagt, welche Impfungen für welchen Termin auf dem Plan stehen. Stattdessen heißt es nur: "Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen."

Wahrscheinlich ist dies deshalb so, weil die Impfempfehlungen immer wieder aktualisiert werden – viel öfter, als es Neuauflagen des Gelben Heftes gibt. Es ist also wichtig, dass Eltern sich vor den Terminen informieren, welche Impfungen die Stiko für ihr Baby in welchen Zeitfenstern empfiehlt und welche darüber hinaus sinnvoll sein können, zum Beispiel FSME (wenn die Familie viel in Zeckengebieten in der Natur unterwegs ist) und Meningokokken B (Die allgemeine Stiko-Empfehlung gilt bisher nur für den Impfstoff gegen Meningokokkenstamm C, für die Impfung gegen Meningokokken B nur in bestimmten Fällen.). So sind sie gut vorbereitet auf das Gespräch mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin und können sich individuell beraten lassen.

5. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Gelbe Heft auch in elektronischer Form

Anders als das Gelbe Heft aus Papier wird das elektronische Untersuchungs-Heft nicht bei der Geburt im Krankenhaus ausgestellt, sondern erst von der jeweiligen Krankenkasse, bei der das Baby (mit)versichert ist. Die Untersuchungsergebnisse werden digital darin abgespeichert, das elektronische Gelbe Heft ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA). Eltern haben die freie Wahl, welche Version des Geben Heftes sie für ihr Kind haben möchten, beide sind kostenlos. Hier alle Infos zum elektronischen Gelben Heft. Außerdem gibt es das Gelbe Heft inzwischen auch auf Englisch.


Quellen:

Gemeinsamer Bundesausschuss: Früherkennung bei Kindern

Gemeinsamer Bundesausschuss: Das aktuelle Gelbe Heft als PDF

Kindergesundheit-info.de: Das Kinder-Untersuchungsheft. Praktische Fragen

Dr. Stephan H. Nolte: „Herzlichen Glückwunsch, U-Heft!“, in ELTERN Heft 2/2022, S. 55.

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