Die Mutterschutzfrist reicht von sechs Wochen vor der Geburt und bis acht Wochen danach. In den sechs Wochen vor der Geburt brauchen angestellte Frauen nicht mehr zu arbeiten, in den acht Wochen danach dürfen sie es nicht. Als Lohnausgleich bekommen sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Wir erklären euch, ob ihr Anspruch habt, wie viel euch zusteht und wo ihr es beantragt könnt.
Finanzen in der Schwangerschaft Wichtige Fakten zum Mutterschaftsgeld
In der letzten Phase der Schwangerschaft genießen Mütter besonderen Schutz – auch finanziell, und zwar durch das Mutterschaftsgeld. Ob ihr Anspruch habt, wie viel euch zusteht und wie ihr es beantragen könnt, erklären wir hier.
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