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Selbstständig machen Werden Sie Ihre eigene Chefin!

Flexible Arbeitszeiten, kein Chef, der nörgelt, wenn das Kind krank ist - gerade Mütter mit kleinen Kindern überlegen oft, sich selbstständig zu machen. Sie auch? Worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir hier.

Selbstständig machen - ist das überhaupt etwas für mich?

Selbstständig machen: Werden Sie Ihre eigene Chefin!
© Photodisc

Die Babypause bot Gelegenheit, den bisherigen Berufsweg zu überdenken und sich zu fragen: Wie soll es eigentlich weitergehen? Oder beim Wiedereinstieg gibt es Probleme mit der Teilzeitregelung beziehungsweise der Kinderbetreuung - es ist nicht erstaunlich, dass so manche Mutter daran denkt, sich selbstständig zu machen. Die Eröffnung eines Elterncafs oder eines Shops für Handgemachtes auf Plattformen wie "DaWanda" ist für viele eine ebenso verlockende Idee wie die Gründung eines Internet-Start-ups. Flexible Arbeitszeiten - und das je nach Geschäftsmodell sogar von zuhause aus - und Selbstbestimmung sind Vorteile, die diese Form der Vereinbarung von Familie und Beruf attraktiv erscheinen lassen. Ganz davon abgesehen, dass man nicht mehr für ein fremdes Unternehmen ranklotzt, sondern die Früchte der Arbeit direkt auf dem eigenen Konto landen.

Trotzdem steht am Anfang solcher Überlegungen die ehrliche Selbsteinschätzung: Bin ich überhaupt ein Unternehmertyp? Schaffe ich es, die ganze Verantwortung zu schultern, die mit einer Firmengründung verbunden ist - für Produkt, Umsatz, Zuverlässigkeit gegenüber Kunden, Zahlungen und eventuell sogar Angestellte? Bin ich diszipliniert genug, Tagesabläufe zu organisieren und Arbeiten pünktlich zu erledigen? Und all das bei unsicherem Einkommen und mitunter weniger Freizeit als in einem festen Angestelltenverhältnis? Und bei Müttern natürlich auch: Wie kommen weder das Unternehmen noch der Nachwuchs zu kurz?

Hinzu kommt: Laut einer Studie des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung spielen bei 30 Prozent aller Pleiten von jungen Unternehmen familiäre Probleme eine große Rolle. Also vor einer Gründung beim Partner nachfragen, ob der dem Stress der ersten Jahre ebenso positiv entgegensieht.

Infos für alle, die sich selbstständig machen möchten:

Bei der Klärung dieser Fragen hilft auch der Abschnitt "Existenzgründung" auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (www.bmwi.de). Einen Selbsttest, ob Sie ein Gründertyp sind, finden Sie außerdem unter www.ebs-gruendertest.de

Sie haben alle Fragen mit "Ja" beantwortet? Dann können Sie sich an die nächsten Schritte wagen. Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Lesen Sie den gesamten Artikel - oder klicken Sie auf den Link zu der Frage, die Sie am meisten interessiert:

Welche Fähigkeiten brauche ich, um mich selbstständig zu machen?

Selbstständige sind im besten Fall Multitalente: Sie müssen nicht nur in ihrem Fachgebiet auf der Höhe sein, sondern sollten auch fit sein in BWL und dem kaufmännischen Bereich. Auch noch wichtig: Die Fähigkeit, andere vom Geschäftsmodell und dem Produkt zu überzeugen, Kunden zu gewinnen, Geschäftskonditionen ebenso verbindlich wie hartnäckig auszuhandeln und unter Umständen sogar Mitarbeiter zu führen. Wer an alldem keinen Spaß hat, sollte gut überlegen, ob er sich wirklich selbstständig machen will.

Ist meine Geschäftsidee gut genug, um mich damit selbstständig zu machen?

Nur weil Familie und Freunde die Idee gut finden, muss sie es leider noch lange nicht sein. Bevor man loslegt, sollte man den Markt überprüfen. Die wichtigsten Fragen: Gibt es Konkurrenz? Wer bietet das Produkt noch an? Ist der Markt möglicherweise längst gesättigt? Falls das Produkt noch nicht angeboten wird: Woran liegt das? Zielt die Geschäftsidee auf eine Marktlücke - oder sind bisher alle, die es versucht haben, gescheitert? Solche Fragen werden ausführlich auf Gründerworkshops diskutiert, die es in fast allen mittleren und größeren Städten Deutschlands gibt. Das Existenzgründerseminar der IHK gibt es sogar extra nur für Frauen. Infos unter http://akademie.muenchen.ihk.de

Ab wann bin ich eigentlich Unternehmerin?

Das ist alles andere als eine banale Frage. Die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher ist wichtig, denn als Unternehmer unterliegen Sie in der Regel der Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer und gegebenenfalls weiteren Steuern. Daneben müssen Sie verschiedene Regelungen des Verbraucherschutzes beachten, wie Widerrufsrecht, Gewährleistung und Produkthaftung.

Wer beispielsweise handwerklich begabt ist und daher mit der Idee spielt, eigene Stücke in Verkaufsportalen wie "DaWanda", "Etsy" oder "vondir.de" zu verkaufen, dem stellt sich schon bald die Frage, ob er mit seinem Online-Shop noch zu den "Privatverkäufern" zählt oder schon "gewerblich" tätig ist. Die Antwort lautet schlicht: Sie sind dann Unternehmerin, wenn Sie etwas verkaufen, das Sie zuvor gezielt zum Zweck des Verkaufs hergestellt oder eingekauft haben. Das gilt auch, wenn es sich nur um kleine Mengen handelt oder Sie nur geringen Umsatz damit machen.

Auf Verkaufs- und Auktionsplattformen wie "Ebay" oder "hood.de" sind Sie so lange eine so genannte Verbraucherin, wie Sie nur einzelne, gebrauchte Gegenstände aus Ihrem Privathaushalt verkaufen - zumindest, wenn es sich dabei um "haushaltsübliche" Mengen handelt. Bei höheren Stückzahlen oder wenn es sich größtenteils um Neuware handelt, sieht es die Rechtsprechung teilweise anders.

Welche Unternehmensformen gibt es überhaupt?

Kleingründung: Zu den sogenannten Kleingründungen gehören alle Existenzgründungen, deren Startkapital unter 25.000 Euro liegt. Sie bieten meist nur der Gründerin beziehungsweise dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz. Vorteile: ein vergleichsweise geringes Risiko, keine Verantwortung für Personal, niedrige Startkosten und man kann sich und seine Idee erst einmal testen.

E-Business: Zum E-Business zählen Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich über das Internet vertrieben werden. Dadurch müssen keine teuren Geschäftsräume gemietet werden, aber Geld in technische Infrastruktur und Marketing investiert werden, damit das Unternehmen überhaupt bekannt wird.

Franchising: Beim Franchising mietet man das Geschäftskonzept von einem Unternehmen und startet so mit einer bewährten Geschäftsidee. Doch dadurch sind auch kaum eigene strategische Entscheidungen möglich. Außerdem sind sehr unterschiedlich hohe Lizenzgebühren an das Unternehmen zu zahlen. Bekannte Beispiele für das Franchising sind "McDonald's" oder "Starbucks".

Spin-offs: Spin-offs sind Ausgliederungen eines Unternehmensteils aus einer bereits bestehenden Firma. Sie erfordern meist eine Finanzierung durch externe Kapitalgeber und weiterhin eine enge Verbindung zur Mutterfirma. Vorteile: kostengünstige Büromietung, Zugriff auf festen Kundenstamm, Nutzen bestehender Lizenzen.

Beteiligung: Eine Beteiligung kommt für alle in Frage, die Kapital besitzen und in ein Unternehmen investieren wollen, aber keine eigene Idee haben. Sowohl eine stille als auch tätige Teilhaberschaft ist möglich.

Ich will mich selbstständig machen - wo bekomme ich Unterstützung?

Mit dem Gründungszuschuss können Gründerinnen und Gründer in den ersten sechs Monaten nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes I erhalten. Dieser soll vor allem während der Aufbauphase des Unternehmens den Lebensunterhalt sichern. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt, die eine freiwillige Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen ermöglicht. In einer zweiten Phase gibt es noch einmal neun Monate lang ausschließlich die Pauschale von 300 Euro pro Monat.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss: Anspruch auf den Gründungszuschuss haben nur Arbeitslose, die einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben. Grundlage für die Förderung ist zudem ein realistisches Geschäftskonzept sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells. Zusätzlich müssen die Gründerinnen ihre Eignung für die angestrebte Existenzgründung darlegen. Die Pauschale der zweiten Förderphase wird nur gezahlt, wenn eine intensive und hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden.

Welche Krankenversicherung ist die richtige, wenn ich mich selbstständig machen möchte?

Als Selbstständige haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten. Der Vorteil einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass alle nichterwerbstätigen Familienmitglieder mitversichert sind. Zudem gibt es die Option, Krankentagegeld mitzuversichern. Das ist sinnvoll, da eine längere Krankheit oder eine Schwangerschaft sonst schnell in finanzielle Nöte führen kann. Nachteil ist, dass Sie als Selbständige die vollen Beträge, d.h. auch den bisherigen Arbeitgeberanteil selbst finanzieren müssen.

Ein gutes Argument für die private Krankenversicherung ist, dass vereinbarte Leistungen nicht reduziert werden können. Nachteile: Viele private Krankenkassen schließen Tagegeld in der Mutterschutzfrist von vornherein aus, manche zahlen ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von durchschnittlich etwa 200 Euro. Reicht dieses Tagegeld nicht aus, hilft eine private Zusatzversicherung. Die meisten privat versicherten Frauen müssen zudem auch während Mutterschutzfrist und Elternzeit weiter ihre vollen Krankenkassenbeiträge zahlen. Einige private Kassen versichern die jungen Mütter allerdings in den ersten sechs Monaten nach der Geburt beitragsfrei. Solche Fragen sollten Sie deshalb unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abklären.

Welche Versicherungen sind noch wichtig, wenn ich mich selbstständig mache?

Arbeitslosenversicherung: Wer sich selbständig macht, kann sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als einen Monat zurückliegt. Es haben auch nur diejenigen Ansprüche auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die in den vergangenen zwei Jahren schon mindestens zwölf Monate lang als Festangestellte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Insofern lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung vor allem für Existenzgründer, die aus einer Festanstellung kommen oder direkt aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen.

Altersvorsorge: Selbständige müssen den Aufbau ihrer Altersversorgung unbedingt im Auge behalten. Dabei gilt: Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der Zeit als Angestellte erworben hat, bleiben erhalten. Natürlich können Sie auch nach Ihrer Unternehmensgründung weiterhin Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dabei gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte von monatlich 85,05 Euro. Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbständigen meist nur eine Grundversorgung ab. Tipps rund um die private Altersvorsorge haben wir Ihnen separat zusammengestellt

Haftpflicht: Unverzichtbar. Sonst muss jeder Schaden, den Chef oder Mitarbeiter verursachen, aus der Firmenkasse bezahlt werden.

Schäden am Inventar und Betriebsunterbrechung: Räumen Diebe die Büros aus oder zerstört ein Wasserschaden den Zentralrechner, ist das nicht nur ein Schaden für das Firmenvermögen, sondern auch für den laufenden Betrieb. Nach Abschluss einer kombinierten Police bezahlt die Versicherung nicht nur die Behebung der Schäden, sondern auch entgangene Gewinne und Fixkosten bis zur Wiederaufnahme des Betriebs.

Selbstständig gemacht - und jetzt (noch) ein Kind: Was ändert sich?

Die meisten Veränderungen dürften Sie nach dem Sprung in die Selbstständigkeit beim Mutterschutz erwarten: Denn das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Wer möchte und es sich finanziell erlauben kann, darf natürlich die für Arbeitnehmerinnen geltende Mutterschutzfrist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen. Sofern sie sich fit genug fühlen, werden aber viele selbstständige Schwangere sicher vor der Entbindung noch länger arbeiten. Die Schutzfrist nach der Geburt gilt übrigens sowieso nicht für Geschäftsführerinnen. Und sicher wird niemand nachprüfen, ob Sie schon wieder Babystrampler für Ihren "DaWanda"-Shop nähen. Aber bitte bedenken Sie: Jede Mutter braucht nach der Geburt eines Kindes Schonung und Ruhe - egal, ob sie sich selbstständig gemacht hat oder nicht.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten Selbstständige Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, solange Sie sich im Mutterschutz befinden. Dieses Krankengeld beträgt 70 Prozent des Einkommens. Für die Berechnung wird ein halbjährlicher Einkommensdurchschnitt als Grundlage verwendet. Wenn nach der Geburt Elterngeld beantragt wird, so wird das Mutterschaftsgeld wie üblich in voller Höhe angerechnet.

Selbstständige, die privat versichert sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Einige private Krankenkassen zahlen Pauschalbeträge - was genau der Schwangeren zusteht, ist abhängig vom jeweiligen geschlossenen Vertrag (s. o.). Es kann für eine Selbstständige deshalb durchaus eine Überlegung wert sein, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

In jedem Fall gibt es keine Versicherung gegen einen möglichen Verdienstausfall während Schwangerschaft und Geburt. In solchen Fällen können selbstständige Mütter einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen beim Sozialamt stellen. Für das Unternehmen selbst wird jedoch nichts bezahlt.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich mich selbstständig gemacht habe?

Auch für Existenzgründerinnen und -gründer gibt es Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens. Als Grundlage dafür dient der letzte Steuerbescheid, als Einkommen wird der Gewinn minus Steuern betrachtet. Sollten Sie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt haben, so werden diese ebenfalls vom Gewinn abgezogen. Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, wird das Elterngeld zunächst vorläufig anhang einer Gewinn-/Verlustrechnung oder eines Vorauszahlungsbescheids berechnet. Um spätere Rückzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam, den Gewinn im Zweifelsfall eher niedriger zu schätzen.

Wichtig: Sollten Sie vor der Geburt des Kindes noch Arbeitsprojekte angenommen haben, deren Bezahlung noch aussteht: Treiben Sie das Geld möglichst noch vor der Geburt und dem Beginn der Elterngeld-Zahlungen ein. Spätere Zahlungseingänge werden sonst mit dem Elterngeld verrechnet - was de facto meist bedeutet, es wird deutlich deutlich gekürzt.

Auch wer nach der Geburt feststellt, dass er kein ganzes Jahr im Job aussetzen kann oder will, muss aufpassen. Sobald er wieder mit der Kundenakquise beginnt oder Aufträge von Stammkunden übernimmt, kann er dafür zwar wieder Rechnungen stellen - nimmt aber in Kauf, weniger Elterngeld zu bekommen. Zwar haben Selbstständige Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro, so lange die Höhe ihres Einkommens während der Elternzeit 75 Prozent des vorherigen Einkommens nicht überschreitet - aber je nach Lebenssituation kann das ganz schön wenig sein.

Kann mein Partner Elternzeit nehmen, um mir in meinem Geschäft zu helfen?

Ihr kleiner Cupcake-Laden brummt, aber Sie wissen nicht, wer dort in der ersten Zeit nach der Geburt bedienen soll? Vielleicht ja Ihr Partner: Es ist durchaus möglich, dass beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen. Dann gibt es das Elterngeld zwar nur, bis das Kind sieben Monate alt ist, aber jeder Elternteil erhält in dieser Zeit 67 Prozent seines Nettoverdienstes. Und der Vater kann die junge Mutter sowohl im Unternehmen als auch bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Da der Gesetzgeber in der Elternzeit eine Berufstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche gestattet, könnte der Vater wenigstens für eine Weile im Unternehmen der Mutter einspringen, bis diese wieder voll einsatzfähig ist. Eine solche Regelung ist natürlich auch dann denkbar, wenn der Vater "nur" die üblichen beiden Partnermonate nimmt. In jedem Fall benötigen angestellte Väter dazu aber die Genehmigung ihres Arbeitgebers.

Kann ich mich auch nur für die Dauer meiner Elternzeit selbstständig machen?

Sie wollen die Babypause nutzen, um beispielsweise über "DaWanda" selbstgemachte Accessoires zu verkaufen? Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, ist das kein Problem. Und in der Regel wird er das tun - außer, sie wollen ihm direkt Konkurrenz machen oder er braucht sie selber dringend.

Informieren müssen Sie ihn aber in jedem Fall. Und Sie sollten sich auf Fragen einstellen, warum Sie Ihre Arbeitskraft nicht wieder der Firma zur Verfügung stellen - oder ob Sie langfristig anstreben, sich komplett selbstständig zu machen.

Selbst gründen oder eine Firma übernehmen?

Eine Frage, die sich den meisten alleine schon mangels Kapital sicher nicht stellt - der Vollständigkeit halber sei jedoch auch dieses Modell hier einmal kurz erwähnt.

Die Vorteile einer Neugründung sind klar: Die Firma kann langsam wachsen, der Gründer seine Erfahrungen machen und Personal seinen Ansprüchen gemäß einstellen. Die Nachteile: Um aus dem Nichts ein Unternehmen aufzubauen, braucht man viel Kraft und Mut zum Risiko. Die Vorteile der Übernahme dagegen: Die Firma ist etabliert, ihr Produkt bekannt, das Personal ist eingearbeitet. Allerdings: Wer übernimmt, muss in der Regel mehr investieren und von einem Tag auf den anderen den Laden schmeißen.


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