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Selbstständig und schwanger Worauf Unternehmerinnen achten müssen

Selbstständige Schwangere arbeitet von zu Hause aus
© petrunjela / iStock
Schwangere, die ein eigenes Unternehmen führen, sollten rechzeitig für die Zeit nach der Geburt vorsorgen. Wir sagen, was wichtig ist.

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Eine Frau, die bereits seit längerem selbstständig und gut im Geschäft ist, war meistens in der Lage, ausreichende Rücklagen zu bilden und kann einer Auszeit für Schwangerschaft und Geburt in Ruhe entgegensehen. Während einer Existenzgründung oder bei unsicherer Auftragslage können selbstständige Frauen durch eine Schwangerschaft jedoch schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Was Selbständige wissen sollten:

Mutterschutzfrist

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt hat der Gesetzgeber Arbeit verboten. Diese Schutzfristen gelten zwar nicht für Geschäftsführerinnen. Aber in der Zeit nach der Geburt ist auch eine Unternehmerin schutzbedürftig und wird nicht voll einsatzfähig sein.

Freiwillige Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen sollten sich deshalb rechtzeitig - also schon vor der Schwangerschaft! - so krankenversichern, dass ihnen Krankentagegeld zusteht. Über die Höhe der Beiträge gibt die Krankenkasse Auskunft. Dann erhalten sie mehr als nur die 13 Euro pro Arbeitstag, die sonst bezahlt werden.
Viele private Krankenkassen schließen Tagegeld in der Mutterschutzfrist von vornherein aus, manche zahlen ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von durchschnittlich etwa 200 Euro.

Die Monate nach der Geburt

Eine selbstständige Schwangere arbeitet
© AleksandarNakic / iStock

Wenn die junge Mutter in den Wochen und Monaten nach der Geburt sich um das Baby kümmern will, werden die Einnahmen mit Sicherheit verringert sein oder ganz ausbleiben. Für den Verdienstausfall durch eine Schwangerschaft gibt es keine Versicherung. In so einem Fall sollte die Mutter beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen.

Für das Unternehmen wird jedoch nichts bezahlt. Es gibt keine Zuschüsse für Miete, Strom, Telefon und eventuelle Gehälter. Privat versicherte Frauen müssen ihre vollen Krankenkassenbeiträge auch während Mutterschutzfrist und Elternzeit weiter bezahlen. Einige private Kassen versichern die jungen Mütter allerdings in den ersten sechs Monaten nach der Geburt beitragsfrei.

Elterngeld und Kindergeld

Auch für selbstständig tätige Frauen gibt es Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens. Die Ausrechnung erfolgt nach dem erlösten Gewinn nach Abzug der Steuern. Als Grundlage dient der letzte Steuerbescheid. Liegt dieser aus irgendwelchen Gründen noch nicht vor, gibt es aber sicher bereits eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussabrechnung.

Diese wird dann für die Ausrechnung des Elterngeldes herangezogen, bis der aktuelle Steuerbescheid nachgereicht werden kann. Da Selbstständige ihr eigener Arbeitgeber sind und daher kein Mutterschaftsgeld erhalten, wird das Elterngeld gleich nach der Geburt bezahlt - anders als bei Angestellten, die es erst nach den acht Wochen Mutterschutzfrist bekommen.

Das Kindergeld ist nach wie vor einkommensunabhängig. 2020 beträgt es für die ersten beiden Kinder jeweils monatlich 204 Euro, für das dritte 210 Euro ab dem vierten 235 Euro.

Das Elterngeld wird bei Paaren maximal zwölf Monate lang bezahlt, Alleinerziehende erhalten es 14 Monate lang. Ist der Vater mit einer Unterbrechung seiner Berufstätigkeit einverstanden, erhält er ebenfalls Elterngeld für zwei Monate in Höhe von 67 Prozent seines Nettoeinkommens.

Es ist auch durchaus möglich, dass beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen. Dann gibt es zwar nur Elterngeld, bis das Kind sieben Monate alt ist, aber jeder Elternteil erhält dann 67 Prozent seines Nettoverdienstes. Da der Gesetzgeber in der Elternzeit eine Berufstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche gestattet, könnte der Vater wenigstens für eine Weile im Unternehmen der Mutter einspringen, bis diese wieder voll einsatzfähig ist. Angestellte Väter brauchen dazu aber die Genehmigung ihres Arbeitgebers.

Die Ausrechnung des Elterngeldes würde dann so erfolgen: Betrug der Verdienst vor der Elternzeit 1.800 Euro netto, während der Elternzeit jedoch nur noch 1.200 Euro netto, ist die Differenz 600 Euro. Von dieser Differenz gibt es 67 Prozent, also 402 Euro Elterngeld. Zusammen mit den 1.200 Euro aus dem Verdienst der Teilzeittätigkeit hat dann Mutter oder Vater ein Einkommen von 1.602 Euro.

Ein Mann und eine schwangere Frau sitzen auf dem Sofa vor dem Laptop.

Wichtig: Lebens- und Rentenversicherungen anpassen

Sprich mit deinem Versicherungsvertreter. Es besteht die Möglichkeit, Versicherungen für bis zu zwei Jahre zu 70 oder 90 Prozent beitragsfrei zu setzen, um die monatlich anfallenden Kosten zu verringern. Später kannst du die Beitragszahlungen wieder aufnehmen. Daneben können Beiträge auch voll gestundet werden. Dann müssen sie allerdings plus Zinsen nachgezahlt werden. Bei voller Arbeitslosigkeit ist eine Stundung bis zu sechs Monaten möglich.


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