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Geld Schulbedarf: Was müssen Eltern selbst zahlen?

Geld: Schulbedarf: Was müssen Eltern selbst zahlen?
© BraunS / iStock
Schule ist kostenfrei. Stimmt. Echte Lernmittelfreiheit gibt es aber nur in wenigen Bundesländern. Und die Extras vom Füller über den Schulverein bis zur Klassenfahrt zahlen ohnehin die Eltern. Wir erklären, welche Ausgaben notwendig sind und wo auch ein „Nein“ ok ist.

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Der Besuch einer öffentlichen Schule (Grundschule und der anschließenden weiterführenden Schule) ist in Deutschland kostenlos. Dadurch soll das Recht auf eine Schulbildung unabhängig vom Einkommen der Eltern gesichert werden. Ein hohes Gut, das im internationale Vergleich nicht selbstverständlich ist. Der deutsche Staat finanziert einen Schulplatz an einer Allgemeinbildenden Schule, so das Statistische Bundesamt, im Jahr mit durchschnittlich 7100 Euro. Damit werden Gebäude, Ausstattung, Lehrergehälter, Verwaltung, Lehrmittel und andere allgemeine Ausgaben beglichen. Darüber hinaus benötigt jeder Schüler aber auch Lernmittel. Schulbücher machen einen großen Teil davon aus.

Was genau sind Lernmittel?

Laut Kultusministerkonferenz sind Lernmittel Arbeitsmaterialien, die Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher, Taschenrechner, Zirkel und Zeichengeräte. Wie immer, gibt es aber Einschränkungen: Materialien, bei „denen die Möglichkeit des nicht zweckentsprechenden Gebrauchs besteht“ so die Lernmittelverordnung von Baden-Württemberg sowie „Gegenstände geringen Werts“ sind demnach keine Lernmittel. Dazu zählen beispielsweise Sport- und Schwimmkleidung, Tuschkasten, Stifte, Ranzen, Federtasche, Hefte, Ordner, Schnellhefter und Papier.

Man geht also davon aus, dass Kinder ihr Sportzeug und ihren Tuschkasten auch in der Freizeit nutzen, und dass ein paar Stifte und Papier nicht die Welt kosten. Dass die Materialien in der Summe alles andere als einen geringen Wert haben, wird ausgeblendet. Die Ausgaben zu Beginn eines neuen Schuljahrs belaufen sich schnell auf über 100 Euro pro Kind und sind für sehr viele Familien keine Peanuts.

Vorschulkind

Und was sind dann Lehrmittel?

Als Lehrmittel werden die Materialien bezeichnet, die zur Ausstattung der Schule gehören. Zum Beispiel geographische Karten, Computer, Whiteboards, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht, Werkstoffe für den Werkunterricht, Kochutensilien in der Schulküche usw.

Was ist Lernmittelfreiheit?

Die sogenannte Lernmittelfreiheit soll verhindern, dass Kinder von Geringverdienern einen Nachteil durch fehlendes oder veraltetes Lernmaterial haben. Die Lernmittelfreiheit beschränkt sich in den meisten Ländern, die sie gewähren, auf Schulbücher oder digitale Lernwerke. Bei einer echten Lernmittelfreiheit werden Schulbücher allen Schülern kostenfrei zu Verfügung gestellt. Finanziert wird sie durch Steuermittel. Die Beschaffung der Bücher erfolgt meistens durch die Schule. Sie werden – je nach Aktualität und Zustand – an die folgenden Klassen weitergegeben.

Wo gibt es Lernmittelfreiheit? Und wo ist sie eingeschränkt?

De facto existiert eine Lernmittelfreiheit nur noch in der Hälfte der Bundesländer (in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Hamburg), in anderen wurde sie durch die Einführung einer verpflichtenden Elternbeteiligung - wie 2005 in Thüringen – aufgeweicht oder ganz abgeschafft.

Die Bundesländer regeln selbst, ob Schulbücher nach Gebrauch in den Besitz der Schüler übergehen, ein kostenloses Leihsystem etabliert wird oder Bücher gegen Entgelt vermietet werden. In Nordrhein-Westfalen beträgt der verpflichtende Eigenanteil für die Schulbuchbeschaffung ein Drittel der Durchschnittskosten, die jährlich anfallen. 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist der Meinung, dass sich die Lernmittelfreiheit nicht in starren Bücherlisten erschöpfen darf. Ilka Hoffmann, Leiterin des Vorstandsbereichs Schule der GEW plädiert in Hinblick auf inklusives Lernen und offene Lernformen dafür, auch individuelles Förder- und Lernmaterial für bestimmte Kinder und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.  Nur so könne die Lernmittelfreiheit – sofern sie noch existiere – zur Bildungsgerechtigkeit beitragen.

Welche Nebenkosten zahlen die Eltern?

Ob Schulbücher von den Familien mitfinanziert werden müssen, hängt also vom Wohnort ab. Eine Ausstattungspflicht der Eltern besteht aber in ganz Deutschland. Sprich: Die Eltern müssen ihrem Kind eine Grundausstattung finanzieren, die ihm einen regulären Schulbesuch ermöglicht.

Sinnvoll und kaum verhandelbar sind die Anschaffung eines Ranzens, einer Federtasche, eines Lineals, von Bunt- und Wachsmalstiften, eines Tuschkastens und Pinsels, eines Malblocks, von Heften und Heftern und von Sportschuhen. Später kommen Taschenrechner, Zirkel und häufig ein USB-Stick hinzu. Je nach Bundesland und Schule müssen Arbeitsbücher angeschafft werden. Sie zählen in der Regel nicht zu den Schulbüchern, weil in sie geschrieben wird und sie daher nicht wiederverwendet werden können.

Berufstätige Eltern müssen darüber hinaus eine Nachmittags- und/oder Frühbetreuung finanzieren und in Ganztagsschulen schlägt das Mittagessen mit 3 bis 4 Euro täglich zu Buche.

Auch Fahrkarten können teuer werden, müssen aber ebenfalls von den Eltern bezahlt werden. Sozial schwache Familien können sich einen Großteil der Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erstatten lassen.

Was tun, wenn die Schmerzgrenze erreicht ist?

Eltern bereits schulpflichtiger Kind kennen das schon: Es bleibt selten bei der Grundausstattung. Zu Weihnachten steht ein Theaterbesuch an und es wird um eine Umlage für den Plätzchenteig gebeten. Im Frühling soll jedes Kind einen Frühblüher mitbringen, im Sommer wird ein Klassenfest gefeiert, zu dem jeder Kuchen oder Salat beisteuern soll.

Die Summen beginnen sich zu läppern und bei mehreren Kindern werden sie zu einem echten Kostenfaktor. Wird die finanzielle Belastung zu groß, gibt es oft nur einen Weg: Sprecht das Thema offen gegenüber dem Lehrer oder den Elternvertretern an. Dann kann – auch ohne Namensnennung - auf dem nächsten Elternabend die Diskussion darüber geführt und abgestimmt werden, welche Ad-Hoc-Ausgaben für alle OK sind und wo der Lehrer sich etwas Anderes überlegen muss, um den Narzissen beim Wachsen zusehen zu können.

Wer zahlt die Klassenreise?

Die Anzahl, die Länge und der Kostenrahmen für Klassenreisen ist durch Richtlinien in jedem Bundesland geregelt. Über das Ziel und die damit verbundenen Kosten wird am besten auf einem Elternabend abgestimmt. Eine Klassenfahrt ist aber selten ein Schnäppchen: 200 Euro pro Kind ist eher das untere Limit. Einkommensschwache Familien mit mehreren Kindern können das nicht alleine tragen. Kinder aus Familien, die Harz IV oder andere Sozialleistungen beziehen (z.B: Asylbewerber), können sich im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die Klassenreise finanzieren. Die Kosten sind nicht gedeckelt, sprich: die Förderung deckt die tatsächlichen Kosten der Reise ab.

Muss ich den Beitrag zum Schulverein leisten?

Die öffentlichen Ausgaben für Bildung sind in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Um kurzfristig und unbürokratisch notwendige Anschaffungen zu finanzieren, wurden die Fördervereine an den Schulen immer wichtiger. Sie ersetzen eine zu Bruch gegangene Gitarre, kaufen Pflanzen für den Schulgarten oder zahlen unbürokratisch eine Klassenreise für einen bedürftigen Schüler, dessen Eltern über die Behörden keine Unterstützung bekommen würden. Die Vereine machen also unbedingt Sinn, die Art die Mitgliedsbeiträge einzusammeln, ist aber häufig verbesserungsbedürftig.

In den meisten Schulen werden die Eltern beim ersten Elternabend zum Schuljahresbeginn zur Spende aufgefordert. Die Formulierung ist oft so gewählt, dass Eltern annehmen müssen, der Betrag sei verpflichtend. Wird das Geld dann unter der Beobachtung aller Eltern eingesammelt, traut sich kaum einer, nochmal nachzuhaken. Fakt ist: Der Beitrag zu Fördervereinen ist – ebenso wie der zur Klassenkasse – freiwillig. Wenn er euch zu hoch erscheint oder die Schule nicht genau dargelegt hat, zu welchen Zwecken das Geld verwendet wird, dürft ihr auch ohne schlechtes Gewissen „Nein“ oder „Ich überlege mir das noch!“ sagen.

Wann darf man auch mal „Stopp“ sagen?

Auch beim Thema Lehrergeschenke gibt es kein Muss. Sicher ist es eine nette Geste, wenn Elternvertreter dem Lehrer zum Geburtstag eine Kleinigkeit überreichen. Doch wenn euch die Umlage zu hoch erscheint oder ihr es einfach nur übertrieben findet, wenn übereifrige Mütter ein Geschenk zum Geburtstag, zu Weihnachten und zum Sommerferienbeginn überreichen wollen, dürft ihr natürlich ablehnen. 

Auch wenn es um neues Unterrichtsmaterial mitten im Schuljahr geht, ist ein „Stopp“ durchaus angebracht. Vielleicht hält ein neuer Lehrer ein anderes Lehrwerk für besser und fordert die Eltern auf, es selbst zu beschaffen. Wenn Euch die Begründung für den Wechsel fehlt oder unzureichend erscheint, sollte das Gespräch gesucht werden.

Was tun, wenn die Familie die Schulkosten nicht tragen kann?

Alle Eltern wollen ihrem Kind einen erfolgreichen Schulbesuch ermöglichen. Doch nicht alle können sich die steigenden Schulausgaben leisten. Bildung ist immer noch abhängig vom Geldbeutel. Bezieht die Familie Harz-IV oder andere Sozialleistungen, können aber Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Oft helfen die Schulen selbst, die Formulare auszufüllen und beraten sozial schwache Familien über weitere Optionen, dem Kind einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen.

Neben der Finanzierung der Grundausstattung und des Schulessens, hat ein Kind aus einer Hartz-IV-Empfänger-Familie auch Anspruch auf Kostenerstattung für den Kauf von Schulbüchern, so urteilte das Sozialgericht Hildesheim. Die Begründung: In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit sind die Kosten für Schulbücher als besonderer Mehrbedarf anzusehen.


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