Gen-Tests an Embryonen nach Gerichtsurteil erlaubt
Am Dienstag entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass künftig Voruntersuchungen an Embryonen außerhalb des Mutterleibs durchgeführt werden dürfen, um eventuelle Gendefekte an den befruchteten Eizellen zu erkennen. Das Gericht gab damit einem Berliner Gynäkologen Recht, der sich selbst angezeigt hatte, nachdem er bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen hatte. Eine der Frauen hatte schon drei Fehlgeburten erlitten, eine andere hatte bereits eine behinderte Tochter zur Welt gebracht, so berichtet der SPIEGEL. Der Arzt pflanzte den Frauen ausschließlich genetisch unauffällige Embryonen ein und ließ die anderen absterben. Das Gericht gab dem Berliner nun Recht: Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Kirchen und Behindertenverbände stehen dem Urteil kritisch gegenüber - sie fürchten, dass der Weg zum "Designer-Baby" mit solchen Entscheidungen immer leichter werde. Andererseits können während der Schwangerschaft, Ungeborene auf Chromosomenschäden hin untersucht werden. Wird dann ein genetischer Defekt festgestellt, kann sich die Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden - auch noch über die 30. Woche hinaus.
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