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Mutterschutz So lange dauert die Babypause in den EU-Staaten

Flaggen Europas
© symbiot / Shutterstock
Künftig soll nach dem Willen der EU der gesetzliche Mutterschutz mindestens 20 Wochen lang sein. Väter würden nach diesen Plänen künftig zwei Wochen frei bekommen. Hier ein Überblick über die derzeit geltenden Regelungen in den einzelnen Ländern.

Wie ist der Mutterschutz in Deutschland derzeit geregelt?

Die EU-Kommission will einen einheitlichen Mutterschutz von mindestens 20 Wochen in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. Sechs Wochen davon müssten dann auf jeden Fall nach der Geburt genommen werden. Erstmals sollen auch Väter ein Recht auf einen zweichwöchigen Urlaub nach der Geburt ihres Kindes haben. Die Regeln sollen übrigens auch bei Adoptionen von Kindern unter zwölf Jahren gelten.
Protest gegen diese Pläne kommt vor allem aus der Wirtschaft. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, bezifferte das Fraunhofer-Institut die zusätzliche Belastung der Arbeitgeber mit einer zusätzlichen Belastung von bis zu 1,7 Milliarden Euro pro Jahr. Auch das Bundesfamilienministerium lehnt der Zeitung zufolge die Verlängerung der Mutterschutzzeit ab. Begründung: Dadurch würde sich die Situation der Betroffenen nicht verbessern.
In Deutschland kann eine Schwangere in Deutschland im Moment theoretisch bis zur Geburt arbeiten, wenn Sie es möchte - auch wenn die Mutterschutzfrist derzeit sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Nach der Geburt besteht dann jedoch bis zum Ende der Mutterschutzfrist acht Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot.
In dieser Zeit bekommen angestellte Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, Mutterschaftsgeld. Dabei zahlt die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Selbstständige erhalten dagegen nur ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes - und auch das nur, wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Die Mutterschutz-Regelungen der einzelnen EU-Staaten

Die in Deutschland momentan gültige Mutterschutzfrist von 14 Wochen entspricht übrigens der bisherigen EU-Mindestvorgabe. Nur Malta und Schweden haben eine ebenso kurze Frist. Dafür bekommen angestellte Mütter hier ihr Gehalt weiter gezahlt - EU-weit keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Wie der Mutterschutz in den anderen Mitgliedsländern genau aussieht, sehen Sie hier. (Achtung: Einige Länder geben die Mutterschutzfrist in Monaten an, andere in Arbeitstagen und wieder andere in Kalendertagen.)

Belgien

Mütter haben in Belgien eine Mutterschutzfrist von 15 Wochen - sechs Wochen vor dem Geburtstermin und neun danach. Während der ersten 30 Tage erhalten sie 82 Prozent des Bruttoverdienstes. Anschließend bekommen sie 75 beziehungsweise 60 Prozent des Entgelts.

Bulgarien

Frauen haben in Bulgarien Anspruch auf eine 135 Tage währende Mutterschutzfrist. Dieser muss spätestens 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin angetreten werden. Während der Mutterschutzfrist erhalten sie 90 Prozent ihres vorherigen Verdienstes.

Dänemark

In Dänemark gilt eine Mutterschutzfrist von 18 Wochen (vier Wochen vor dem Geburtstermin, 14 Wochen danach). Das Mutterschaftsgeld orientiert sich am vorherigen Stundenlohn der Frau, die Obergrenze liegt bei 3.267 Dänischen Kronen (439 Euro) wöchentlich beziehungsweise 88,30 Dänische Kronen (12 Euro) pro Stunde (bei einer 37 Stunden-Woche). Väter haben in Dänemark übrigens Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.

Estland

Die Mutterschutzfrist in Estland beträgt 140 Tage. Sie beginnt spätestens 30 Tage vor dem Geburtstermin anzutreten. Während dieser Zeit wird den Frauen ihr voller Lohn weiter gezahlt.

Finnland

Frühestens zehn Wochen vor dem Geburtstermin können Frauen in Finnland in den Mutterschutz gehen. Dieser dauert 105 Tage. Während dieser Zeit erhalten sie, abhängig von ihrem früheren Gehalt, mindestens 15 Euro pro Tag. Je nach Tarifvertrag zahlen manche Arbeitgeber eine Zeitlang das volle Gehalt weiter. Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 18 Tage Urlaub. In dieser Zeit wird ihnen ein Vaterschaftsgeld ausgezahlt.

Frankreich

Französische Mütter können 16 Wochen in den Mutterschutz gehen - sechs vor dem Geburtstermin und zehn danach. Ihr Gehalt erhalten sie in dieser Zeit weiterhin: mindestens 8,09 Euro und höchstens 67,36 Euro täglich. Die Differenz zum Nettogehalt wird vom Arbeitgeber gezahlt. Väter haben in den ersten vier auf die Geburt folgenden Monate Anspruch auf elf zusätzliche Urlaubstage. Geld erhalten sie in dieser Zeit aber nur, wenn sie die Erwerbstätigkeit unterbrechen.

Griechenland

In Griechenland beginnt die Mutterschutzfrist 56 Tage vor dem Geburtstermin und endet 63 Tage danach. Frauen, die in den vorangegangenen zwei Jahren 200 Tage lang in die Schwangeren- und Mutterschaftsversicherung eingezahlt haben, erhalten während dieser Zeit täglich maximal 56,23 Euro täglich.

Großbritannien

Frauen in Großbritannien haben Anspruch auf insgesamt 52 Wochen Erziehungsurlaub. Diesen können sie frühestens elf Wochen vor dem Geburtstermin antreten. Nur in den ersten zwei Wochen nach der Geburt (bei Fabrikarbeiterinnen sind es vier Wochen) gilt ein striktes Arbeitsverbot. Während der ersten sechs Wochen nach der Geburt erhält die Mutter 90 Prozent ihres Lohnes vom Arbeitgeber. Anschließend bekommt sie bis zu 33 Wochen lang einen Pauschalbetrag von 650 Euro - oder weiterhin die 90 Prozent, falls dies weniger ist. Väter haben in der Regel Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt.

Irland

Mütter haben in Irland Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von 26 Wochen Mutters. Während dieser Zeit erhalten sie etwa 80 Prozent ihres Gehaltes von der Sozialfürsorge - mindestens 182,60 Euro, höchstens 265,60 Euro pro Woche. Die Mutterschutzfrist kann um weitere 16 Wochen verlängert werden, die dann aber unbezahlt sind.

Italien

Zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung gilt in Italien für Schwangere ein Arbeitsverbot. Bei guter Gesundheit können die Frauen jedoch auch bis einen Monat vor der Geburt arbeiten gehen. Solange sie sich im Mutterschutz befinden, erhalten sie vier Fünftel ihres Einkommens.

Lettland

Insgesamt 112 Kalendertage vor und nach dem Geburtstermin dauert in Lettland die Mutterschutzfrist. Während dieser Zeit erhalten die Frauen weiterhin ihren vollen Lohn. Väter haben Anspruch auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub - inklusive 80 Prozent seines Gehalts als Vaterschaftsgeld.

Litauen

70 Kalendertage vor dem Geburtstermin beginnt in Litauen die Mutterschutzfrist. Sie endet 56 Kalendertage nach der Geburt des Kindes. Während dieser Zeit erhalten die Frauen weiterhin ihren Lohn aus einem staatlichem Sozialversicherungsfonds.

Luxemburg

Schwangere gehen in Luxemburg acht Wochen vor dem Geburtstermin in den Mutterschutz. Dieser endet acht Wochen nach der Geburt des Kinides. In Luxemburg wird während der Mutterschutzfrist weiterhin der volle Lohn gezahlt.

Malta

Frauen haben in Malta Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutz. Diesen müssen sie vier Wochen vor dem Geburtstermin antreten. Nach der Geburt herrscht in jedem Fall ein sechswöchiges Arbeitsverbot. Während der ersten 13 Wochen erhalten sie ihren vollen Lohn. Nichtberufstätige bekommen vom Staat über den gleichen Zeitraum 47 Euro pro Woche.

Niederlande

Die Mutterschutzfrist beträgt in den Niederlanden 16 Wochen. Davon müssen vier bis sechs Wochen vor der Entbindung in Anspruch genommen werden. Frauen in den Niederlanden erhalten während der Mutterschutzfrist 100 Prozent des Tagesarbeitsentgelts (höchstens 167 Euro täglich).

Österreich

Für Frauen in Österreich gilt acht Wochen vor und acht Wochen nach dem Geburtstermin ein absolutes Arbeitsverbot. Während dieser Zeit wird der Lohn in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate weiter gezahlt.

Polen

Beim ersten Kind haben Frauen in Polen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von 16 Wochen, bei jedem weiteren Kind sind es dann 18 Wochen. Mindestens zwei Wochen des Mutterschaftsurlaubs können vor dem voraussichtlichen Geburtstermin genommen werden. Krankenversicherte Frauen erhalten während dieser Zeit Mutterschaftsgeld in Höhe eines Monatslohns - entweder von ihrem Arbeitgeber oder von der Sozialversicherungsanstalt.

Portugal

In Portugal gilt eine Mutterschutzfrist von 120 Tage. Davon müssen mindestens sechs Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Frauen im Mutterschutz erhalten weiterhin ihr Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Väter haben zudem Anspruch auf einen fünftägigen Vaterschaftsurlaub.

Rumänien

Je 63 Tage vor und nach dem Geburtstermin - das ist die Mutterschutzfrist in Rumänien. Die Frauen erhalten während dieser Zeit 85 Prozent ihres bisherigen Gehaltes von der Sozialversicherung.

Schweden

Erstaunlich: In dem vermeintlich so familienfreundlichen Schweden gibt es keinen Mutterschutz im uns geläufigen Sinne. Dafür können die Frauen hier frühestens 60 Tage vor dem Geburtstermin beginnen, die 480 Tage gemeinsamer Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Da die Elternzeit für beide gilt, muss jedes Elternteil mindestens 60 Tage in Anspruch nehmen - sonst verfallen diese. Während der gesamten Elternzeit erhalten die Mütter 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens. Väter haben zudem Anspruch zehn Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt.

Slowakei

Frauen in der Slowakei haben Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von 28 Wochen. Diese können sie frühestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin antreten. Solange sie sich im Mutterschutz befinden, erhalten sie 90 Prozent ihres bisherigen Lohnes (maximal 350 Slowakische Kronen). Väter haben Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 28 Wochen.

Slowenien

28 Tage vor dem Geburtstermin beginnt für Schwangere in Slowenien die Mutterschutzfrist. Insgesamt dauert diese 105 Tage. Eltern, die in der slowenischen Elternschaftsurlaubsversicherung versichert sind, erhalten während dieser Zeit Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Entgelts der letzten zwölf Monate sowie Kinderpflegegeld. Väter haben Anspruch auf 90 Tage Vaterschaftsurlaub. Bedingung: 15 Tage davon müssen während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter genommen werden).

Spanien

Frauen in Spanien haben Anspruch eine Mutterschutzfrist von 16 Wochen, die sie spätestens acht Wochen nach der Geburt genommen werden müssen. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber weiter ihren Lohn.

Tschechien

Die Mutterschutzfrist in Tschechien beträgt 28 Wochen. Sie kann frühestens sechs bis acht Wochen vor dem Geburtstermin angetreten werden. Frauen im Mutterschutz erhalten etwa 69 Prozent des Einkommens der letzten zwölf Kalendermonate vor Antritt des Mutterschaftsurlaubs.

Ungarn

In Ungarn können Frauen insgesamt 24 Wochen in den Mutterschutz gehen, frühestens aber vier Wochen vor dem Geburtstermin. Sie erhalten in dieser Zeit 70 Prozent ihres durchschnittlichen Bruttotageslohns während des vorangegangenen Jahres.

Zypern

Auf Zypern gilt eine Mutterschutzfrist von 16 Wochen. Frühestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin können Frauen in Mutterschutz gehen. Während dieser Zeit steht ihnen ein Mutterschaftsgeld zu, das sich nach dem Wochendurchschnitt der versicherungspflichtigen Bezüge aus dem Beitragsvorjahr richtet.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit (Stand: 2008), Sozial-Kompass Europa (2006).


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