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Finanzen Mutterschaftsgeld: Das steht Dir vor und nach der Geburt zu

Deine Schwangerschaft geht in die Endphase und der Mutterschutz beginnt bald? In den meisten Fällen erhalten Schwangere dann Mutterschaftsgeld. Ob Du Anspruch hast, wie viel Dir zusteht und wie Du es beantragen kannst, erklären wir Dir hier.

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Ich bin ja soooo schwanger
© Milan Marjanovic / iStock

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Absicherung und Gehaltsersatzleistung für Frauen, die im finalen Stadium ihrer Schwangerschaft in den Mutterschutz gehen. Es ist somit eine wichtige Leistung, die Frauen kurz vor und nach Geburt entlasten soll. Die jeweilige Krankenkasse und auch der Arbeitgeber sorgen unter gewissen Voraussetzungen für diese Zahlung. Bei uns erhältst Du alle wichtigen Informationen im Überblick.

Alle wichtigen Fakten zum Mutterschaftsgeld

Wann habe ich Anspruch?

Ob und wie viel Mutterschaftsgeld Du erhältst, hängt im Wesentlichen davon ab, in was für einem Arbeitsverhältnis Du in der Zeit Deiner Schwangerschaft stehst und wie Du krankenversichert bist. Bist Du im Zeitraum Deiner Schwangerschaft angestellt und gesetzlich krankenversichert, dann steht Dir die finanzielle Absicherung in der Zeit des Mutterschutzes - im Regelfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung sowie am Geburtstermin selbst - zu. Das gilt sowohl für Schwangere, die gesetzlich pflichtversichert als auch freiwillig gesetzlich versichert sind. Wenn Du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert bist, dann hast Du ebenso Anspruch, vorausgesetzt Du zahlst den vollen Beitragssatz und hast somit auch ein Recht auf Krankengeld.

Wie viel erhalte ich dann?

Erfüllst Du diese Bedingungen, kannst Du mit maximal 13 Euro pro Tag von Deiner Kasse rechnen. Wie viel Du tatsächlich bekommen wirst, richtet sich nach Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Wenn Du mehr als 13 Euro am Tag verdienst, also Dein Durchschnittsnettogehalt im Monat über 390 Euro liegt, dann ist Dein Arbeitgeber zu einem Zuschuss verpflichtet, um den fehlenden Betrag zum bisherigen Nettogehalt auszugleichen. Hier ein Beispiel:

Frau L verdiente in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzes 2.800 Euro brutto. Ihr wurden jeweils 1.950 Euro netto ausgezahlt. Umgerechnet auf einen Kalendertag sind das 65 Euro (1.950 Euro x 3 = 5.850 Euro / 90 = 65). In so einem Fall zahlt die Kasse 13 Euro und der Arbeitgeber einen Zuschuss von insgesamt 52 Euro.

Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Kasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro.

Wo und wie beantrage ich es?

Wenn Du gesetzlichen versichert bist, kannst Du das Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse beantragen. Dazu musst Du das sogenannte "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" bei Deinem Arzt einfordern. Die Bescheinigung erhältst Du kostenlos von Deinem Arzt und ist mit Deinen persönlichen Daten unterschrieben bei Deiner Kasse einzureichen. Diese wird sich dann mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und sich über Dein Gehalt der vergangenen Monate informieren. Du kannst den Antrag maximal sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen, weil das Zeugnis über den Geburtstermin erst eine Woche vor Beginn der Schutzfrist vom Arzt ausgestellt werden darf. Auch Dein Arbeitgeber benötigt das ärztliche Zeugnis, um den Zuschuss zu gewährleisten. Dieser trifft dann gewöhnlich am gleichen Tag wie bisher Dein Gehalt auf Deinem Konto ein.

Was ist, wenn ich nicht gesetzlich versichert bin oder geringfügig beschäftigt?

Wenn Du nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, dann ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes Dein Ansprechpartner. Private Kassen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Trotzdem wird privatversicherten Schwangeren eine einmalige Summe in Höhe von bis zu 210 Euro gezahlt. Den entsprechenden Antrag kannst Du auf der Seite des Bundesversicherungsamtes online finden. Vom Arbeitgeber erhalten privat versicherte Frauen in den Schutzfristen ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag (diese Berechnung ergibt sich aus dem Betrag, den gesetzliche Kassen normalerweise zahlen). Gleiches gilt übrigens auch für geringfügig beschäftigte Frauen, die familienversichert sind. Allerdings zahlt der Arbeitgeber nur dann den Zuschuss (pro Tag der Nettolohn minus 13 Euro), wenn das Netto-Arbeitsentgelt mehr als 390 Euro im Monat betragen hat. Schwangere, die geringfügig beschäftigt sind und selbst Mitglied einer Krankenkasse sind, können Mutterschafsgeld über die Kasse beanspruchen.

Ich bin Studentin. Mit was darf ich rechnen?

Auch wenn Du eine studentische Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen hast, erhältst Du Mutterschaftsgeld. Hattest Du als Studentin einen 400-Euro-Job, gelten die gleichen Vorgaben wie für geringfügig Beschäftigte.

Und wie ist es, wenn ich arbeitslos bin?

Wenn Du zu Beginn des Mutterschutzes arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst, dann erhältst Du Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bezahlt wird das aber von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt ist nicht mehr für Dich zuständig.

Wann habe ich keinen Anspruch?

  • wenn Du selbständig und privat krankenversichert bist (alternativ kann ein Anspruch auf Krankentagegeld bestehen)
  • wenn Du selbständig und freiwillig gesetzlich versichert bist, aber kein Anspruch auf Krankengeld besteht, d.h. wenn Du den ermäßigten Beitragssatz zahlst
  • wenn Du keinen Lohn beziehst (z.B. als Hausfrau)
  • wenn Du trotz Mutterschutzfrist voll weiter arbeitest
  • wenn Du über Deinen Ehemann familienversichert bist und nicht arbeitest

Was passiert, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?

Neugeborenes
Neugeborenes
© pojoslaw / iStock

Keine Angst - Dein Recht auf Mutterschaftsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn Dein Baby sich nicht an den errechneten Termin hält. Bei einer Frühgeburt addiert man die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen Tage auf die Zeit nach der Geburt. Handelt es sich aus medizinischer Sicht um ein Frühchen, ist ein Mutterschutz nach der Geburt von zwölf Wochen vorgesehen. Letzteres tritt übrigens auch bei Mehrlingsschwangerschaften ein. Wenn Dein Kind sich Zeit lässt, bleibt es trotzdem bei den acht Wochen Schutz nach der Geburt. Du bist Dir bei Deinem Stichtag nicht ganz sicher oder möchtest gerne noch einmal nachrechnen? Das kannst Du ganz einfach mit unserem Geburtsterminrechner.

Was ist, wenn der Mutterschutz in die Elternzeit fällt?

Wenn Du schwanger mit Deinem zweiten Kind bist und die Elternzeit Deines ersten in den Mutterschutz fällt, gibt es folgende Regelung: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen hast Du erneut Anspruch auf eine Gehaltsersatzleistung von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zuschuss verpflichtet.

Tipp: Um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, kannst Du bei erneuter Schwangerschaft die Elternzeit entweder vorzeitig beenden oder unterbrechen und an die erneute Elternzeit dranzuhängen, um die Überlappung mit dem Mutterschutz zu vermeiden. Hole Dir dazu die schriftliche Zustimmung bei Deinem Arbeitgeber. Ist das genehmigt, ist dieser auch zu einem Zuschuss verpflichtet. So erhältst Du wieder die Chance auf Dein volles Netto-Gehalt (Berechnung auf Grundlage der letzten drei Monate vor Beginn des ersten Mutterschutzes und der aktuellen Lohnsteuerklasse)

Was passiert bei Beschäftigungsverbot?

Wenn Du aus medizinischen Gründen Deinem Beruf vor Beginn des Mutterschutzes nicht fortführen kannst und somit einem Beschäftigungsverbot unterliegst, dann erhältst Du weiterhin Dein volles Gehalt. Zu diesem sogenannten Mutterschutzlohn ist Dein Arbeitgeber übrigens auch verpflichtet, wenn Du erst neu in den Job einsteigt, aber aufgrund einer vorliegenden Risikoschwangerschaft ein Arbeitsverbot erteilt bekommst. Es spielt keine Rolle, ob Du bereits von der Schwangerschaft wusstest, als Du den Vertrag unterzeichnet hast.

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