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Beruf Minijob: Was Mütter wissen sollten

Frau mit Headset vor Bücherregal
© Agenturfotografin / Shutterstock
Ein Minijob ist für viele Mütter ideal: Er kostet nicht zu viel Zeit und bringt Geld in die Kasse. Trotzdem gibt es einiges, was Sie über die (jetzt) 450-Euro-Jobs wissen sollten, wenn Sie mit einer geringfügigen Beschäftigung liebäugeln.

Was ist ein Minijob?

Minijobs oder auch so genannte 400-Euro-Jobs zeichnen sich durch folgende Besonderheiten aus:

  • die Beschäftigten sind von allen Abgaben befreit.
  • Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe von 30 Prozent für Kranken-, Rentenversicherung und Steuer (in Privathaushalten 13,7 Prozent).
  • Die Wochen-Arbeitszeit ist nicht beschränkt.

Wie viel kann ich mit einem Minijob verdienen?

Ob mit Putzen, Kellnern oder Zeitung Austragen: Wer nicht mehr als 450 Euro (der Satz wurde zum 01. Januar 2013 erhöht) im Monat verdient, darf alles behalten. Für den Arbeitnehmer ist das Einkommen sozialversicherungsfrei. Es ist kein Problem, wenn die monatlichen Einkünfte schwanken - solange das Jahreseinkommen 5.400 Euro nicht übersteigt.

Eine Ausnahme bei der Höchstgrenze hat der Gesetzgeber Minijobbern eingeräumt: Sollte ihr Verdienst unvorhersehbar, zum Beispiel aufgrund einer Krankheitsvertretung, und für höchstens zwei Monate innerhalb eines Jahres die 400-Euro-Grenze und damit auch die Jahreshöchstgrenze von 5..400 Euro überschreiten, bleibt der Job dennoch abgabefrei.

Es ist sogar möglich, mehrere Minijobs im Monat bei verschiedenen Arbeitgebern auszuüben. Dann werden die einzelnen Einkünfte zusammengerechnet (zum Beispiel 150 Euro fürs Babysitten plus 300 Euro für Schreibarbeiten), dürfen jedoch insgesamt nicht über 450 Euro liegen.

Kann ich mehr als einen Minijob gleichzeitig haben?

Für Väter und Mütter, die neben ihrem Hauptjob etwas Geld dazuverdienen möchten, gilt: Nebenberuflich ist grundsätzlich nur ein Job bis 450 Euro drin. Jeder weitere wird zum Haupteinkommen dazugerechnet und ist nicht mehr abgabefrei.

Sonderfall "kurzfristige Beschäftigung": Eine so genannte "kurzfristige Beschäftigung" kann ebenfalls ein Minijob und damit abgabefrei sein - vorausgesetzt, die Beschäftigung dauert nicht länger als zwei Monate beziehungsweise maximal 50 Tage im Jahr bei höchstens vier Arbeitstagen pro Woche. Klassische Beispiele sind etwa Krankheitsvertretungen oder Saisontätigkeiten. Der große Vorteil: Selbst wenn die kurzfristige Tätigkeit weit mehr als 5.400 Euro einbringt - der Job bleibt sozialabgabenfrei. Allerdings sind die Einkünfte, die die Höchstgrenze von 5.400 Euro übersteigen, steuerpflichtig.

Wer zahlt bei einem Minijob die Abgaben?

Vorsicht: Minijobber müssen sich selbst krankenversichern

Für die jeweiligen Abgaben gelten unterschiedliche Regelungen:

Steuern: Die so genannte Pauschalsteuer von zwei Prozent zahlt in der Regel der Arbeitgeber - er muss aber nicht, er kann sie auch auf den Beschäftigten abwälzen. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro sind das jedoch nur acht Euro.

Lohnfortzahlungsversicherung: Auch geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Damit diese Zahlung gewährleistet ist, müssen Betriebe mit weniger als 30 Beschäftigten sowie Arbeitgeber in Privathaushalten 0,1 Prozent des Gehaltes (bei 450 Euro im Monat also gerade mal 45 Cent) in eine Lohnfortzahlungsversicherung einzahlen.

Krankenversicherung: 13 Prozent vom Lohn zahlt der Arbeitgeber für einen Minijobber pauschal in die gesetzliche Krankenversicherung (bei Privatversicherten muss er nichts bezahlen; für einen Angestellten in einem Privathaushalt zahlt er nur fünf Prozent). Achtung: Viele Minijobber denken, sie seien dadurch krankenversichert. Doch der Gesetzgeber geht davon aus, dass Menschen, die einen Minijob annehmen, bereits durch ihren Hauptjob, über den Ehepartner oder freiwillig krankenversichert sind. Der Beitrag kommt daher ausschließlich der Solidargemeinschaft zugute.

Rentenversicherung: 15 Prozent vom Verdienst zahlt der Arbeitgeber in die Rentenkasse, für Beschäftigte in Privathaushalten nur fünf Prozent. Dadurch erwirbt der Minijobber Rentenansprüche, wenn auch nur sehr geringe. Auch die Wartezeiten verringern sich.

Wichtig: Jeder Minijobber kann den Rentenbetrag seines Arbeitgebers aufstocken und sich damit den vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sichern (zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder vorzeitiger Rentenbeginn). Dazu zahlt der Beschäftigte die Differenz von 4,9 Prozent zum vollen Rentenbeitrag (19,9 Prozent). Ein in einem Privathaushalt beschäftigter Minijobber muss dazu allerdings eine Differenz von 14,9 Prozent selber überbrücken. In jedem Fall erhöht sich dadurch sein Rentenanspruch. Und: Minijobber können Riester-Verträge abschließen.

Elternezit Nebenjob

Welche Rechte habe ich bei einem Minijob?

  • Vertrag: Prinzipiell sind mündliche Arbeitsverträge den schriftlichen gleichzusetzen. Aber: Später wird es kaum möglich sein, mündlich getroffene Vereinbarungen nachzuweisen.
  • Informationspflicht: Über die Möglichkeit, die Rentenbeiträge aufzustocken, muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten informieren. Ansonsten ist er im Streitfall für entgangene Ansprüche schadensersatzpflichtig.
  • Lohnfortzahlung: Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit für maximal 42 Tage im Jahr.
  • Urlaub: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub - insgesamt 24 Werktage pro Jahr.
  • Kündigungsschutz: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Minijobber die gesetzlichen Kündigungsfristen: vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.
  • Mutterschutz: Bei einer Schwangerschaft sind 450-Euro-Jobber genauso geschützt wie Vollzeitkräfte. Es gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Bekomme ich bei einem Minijob auch Elterngeld?

Auf den ersten Blick haben Mini-Jobber in Sachen Elterngeld einen großen Vorteil: Für jede 20 Euro, die ihr Nettogehalt unter der 1.000-Euro-Grenze liegt, gibt es zusätzlich zu den 67 Prozent ein Prozent Elterngeld extra. Mini-Jobber mit einem Einkommen von 450 Euro erhalten demzufolge 97 Prozent Elterngeld (436,50 Euro), wenn sie nach der Geburt ihre Arbeit ruhen lassen. Behalten Sie ihren Minijob, bekommen sie 300 Euro Elterngeld.

Trotz dieses Bonus: Eltern mit sehr niedrigem Verdienst stehen jetzt eindeutig schlechter da als früher beim Erziehungsgeld. Damals bekamen sie zwei Jahre lang 300 Euro Erziehungsgeld im Monat, heute dagegen wird derselbe Betrag an Elterngeld höchstens 14 Monate ausgezahlt.

Darf ich als Arbeitslose einen Minijob annehmen?

Wer arbeitslos ist und jobbt, muss die Beschäftigung beim Arbeitsamt melden. Ihm bleiben von einem 450-Euro-Job nur 20 Prozent des Arbeitslosengeldes (Freigrenze) - der Rest wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nimmt ein Arbeitsloser eine "kurzfristige Beschäftigung" mit einem monatlichen Verdienst von mehr als 400 Euro an oder arbeitet er mehr als 15 Stunden pro Woche, kann er sogar seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Denn der Job gilt dann als Einstieg in das Berufsleben.

Bin ich in einem Minijob versichert?

Wichtige Frage: Wie sieht es mit Unfällen oder Schäden aus, die im Minijob passieren?

Unfallversicherung: Wie alle anderen Arbeitnehmer sind auch geringfügig Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Der Beitrag für einen geringfügig Beschäftigten liegt bei 1,6 Prozent im Jahr. Minijobber in Unternehmen sind über die Firma bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet. Das geschieht bereits mit der Anmeldung im Betrieb. Bei Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale im Rahmen des so genannten Haushaltsschecks-Verfahren die Anmeldung.

Haftpflichtversicherung: Wer in einem Privathaushalt (zum Beispiel als Putzhilfe) jobbt, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Denn die Haushaltshilfe ist nicht gegen von ihr verursachte Sachschäden im Haushalt versichert - eine private Haftpflichtversicherung kommt für derartige Schäden nicht auf. In Betrieben existiert in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung, die alle Mitarbeiter, auch Minijobber, mit einschließt.


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