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Krankenkasse Kosten einer Geburt: Was zahlt die Krankenkasse?

Mutter mit Neugeborenem
© FroggyFrogg / iStock
Familienzimmer, Nachsorge-Hebamme, Krankenversicherung fürs Baby – Kosten fallen leider auch bei einem so wunderbaren Ereignis wie der Geburt eines Babys an. Hier finden junge Eltern einen Überblick, wofür die gesetzliche Krankenkasse aufkommt – und was sie selbst bezahlen müssen.

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Auf einen Blick

  • Die Krankenkasse übernimmt bei einer Schwangerschaft sämtliche Kosten, auch die zehn Euro Selbstbehalt pro Krankenhaustag.
  • Einzelzimmer, Zweibettzimmer oder Familienzimmer müssen die Eltern allerdings anteilig selbst zahlen.
  • Eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung greift nur bei Abschluss vor der Schwangerschaft.
  • Das Neugeborene wird die ersten acht Wochen automatisch in die Krankenkasse der Mutter aufgenommen.

Welche Kosten rund um die Geburt übernimmt die Krankenkasse?

Ob Schwangerschaftsvorsorge oder Geburtsvorbereitung, Kaiserschnitt oder Nachsorge-Hebamme: Die gesetzliche Krankenkasse kommt für alles auf, was rund um die Geburt "medizinisch notwendig" ist. Nicht einmal die üblichen zehn Euro Selbstbehalt pro Krankenhaustag fallen an.

Ein Einzelzimmer gehört allerdings normalerweise nicht dazu. Und auch, wenn ein Familienzimmer Vater, Mutter und Baby hilft, schnell eine intensive Bindung aufzubauen: Die Kasse zahlt es nicht. Alles, was die Kliniken anbieten, die gesetzliche Krankenkasse aber nicht bezahlt, fällt unter den Begriff Wahlleistungen.

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Wahlleistungen: Komfort auf eigene Kosten

Dazu gehört im Wochenbett zum Beispiel die Unterbringung im Zweibettzimmer, Einzelzimmer oder im Familienzimmer. Die Zuzahlung pro Nacht ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich und liegt zwischen 30 Euro für ein Bett im Zweibettzimmer und 100 Euro für ein Einzelzimmer. Ein Familienzimmer kostet meist zwischen 50 und 100 Euro Zuzahlung pro Tag, je nach gebuchter Verpflegung für den Vater.

Diese Zahlen sind allerdings nur Richtwerte, am besten informierst du dich auf der Website der Klinik – dort gibt es fast immer einen Überblick über alle Wahlleistungen und Tarife.
Außerdem bieten viele gesetzliche Kassen auch Extras und Vergünstigungen rund ums Kinderkriegen. Es kann sich lohnen, bei der eigenen Kasse nachzufragen.

Tipp: Sage schon bei der Anmeldung in der Klinik, welche Wahlleistungen du gern in Anspruch nehmen möchtest – so hast du bessere Chancen, sie tatsächlich zu bekommen.

Zusatzversicherung: Nur mit acht Monaten Wartefrist

Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung kannst du viele der Wahlleistungen kostenfrei genießen. Allerdings nur, wenn du die Versicherung schon vor der Schwangerschaft abgeschlossen hast. Damit Frauen nicht kurz vor der Entbindung schnell noch eine Zusatzversicherung abschließen und sie dann gleich in Anspruch nehmen, gilt eine vertraglich festgelegte Wartezeit von acht Monaten nach Vertragsabschluss, bevor die Krankenkasse die Kosten für eine Entbindung übernimmt. Und natürlich ist für den Abschluss eine Gesundheitsprüfung oder zumindest eine Gesundheitsauskunft Voraussetzung.

Wichtig außerdem: Keine Krankenversicherung, auch nicht die private, kann garantieren, dass du dein Wunschzimmer bekommst. Denn die Zimmerverteilung richtet sich immer nach der aktuellen Auslastung der Klinik. Andererseits gilt: Wenn nicht viel los ist, genießt du vielleicht auch als gesetzlich Versicherte ein Einzelzimmer – ohne einen Cent dazuzubezahlen.

Ein Mann und eine schwangere Frau sitzen auf dem Sofa vor dem Laptop.

Von der ersten Minute an krankenversichert: das Baby

Selbst wenn dein Baby früher kommt als erwartet: Vom ersten Moment an ist es automatisch krankenversichert. Und zwar bei der Kasse, in der auch die Mutter versichert ist. Am besten, du informierst deine Krankenkasse möglichst bald über die Geburt – das geht auch telefonisch. Besteht eine Familienversicherung in einer gesetzlichen Kasse, wird das Kind kostenlos mit aufgenommen.

Sind die Eltern verheiratet, aber einer ist privat, der andere Teil gesetzlich versichert, ist die Sache etwas komplizierter. Verdient der privat versicherte Ehepartner beispielsweise mehr als der gesetzlich Versicherte, so kann das Baby nicht kostenfrei in die gesetzliche Krankenkasse mit aufgenommen werden. Es kann entweder privat versichert werden oder zahlt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse einen eigenen Beitrag. Genauere Informationen, wie du dein Neugeborenes versichern kannst, findest du in unserem Artikel "So findet ihr die beste Krankenversicherung fürs Baby".


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