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Kindergeldantrag So kommt das Kindergeld schnell auf dein Konto

Kindergeldantrag: So kommt das Kindergeld schnell auf dein Konto
© monkeybusinessimages / Thinkstock
Vater Staat zahlt Kindergeld, jeden Monat, vom ersten Lebenstag des Kindes an. Dein Kleines ist am Monatsende geboren? Dann zählt der ganze Monat mit. Ganz wichtig: Kindergeldantrag schnell stellen, denn die Bearbeitung dauert.

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Kindergeld ohne unnötige Verzögerung

Mit der Geburt eines Kindes steht auch einiges Organisatorisches auf der To-do-Liste  junger Eltern. Ein Punkt auf dieser Liste ist die Beantragung des monatlich gezahlten Kindergelds. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.  Am besten erledigst du die Formalitäten bald nach der Geburt deines Kindes, denn die Antragsbearbeitung dauert etwa vier bis sechs Wochen. Das Kindergeld wird dir zwar rückwirkend gezahlt, jedoch ist diese Nachzahlung nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung möglich. Eltern erhalten ab Januar 2022 für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind monatlich 225 Euro und für das für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro im Monat.

ein junges Elternpaar hält ein Neugeborenes in den Armen und lächelt es an.

Wer gilt als Kind?

Kindergeld steht wie der Name schon sagt Kindern zu. Grundsätzlich wird das Kindergeld Kindern bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Kindergeld auch für Volljährige?

Im Gegensatz zu dem Kindergeld, das an Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr ohne Bedingung gezahlt wird, wird das Kindergeld für Volljährige nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Ein Kindergeldanspruch besteht beispielsweise bei einer Berufsausbildung, einer allgemeinen Schulbildung oder einem Studium des Kindes. Der Grundsatz ist aber, dass das Kindergeld auch im Falle einer Berufsausbildung des Volljährigen nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird.

An wen wird das Kindergeld gezahlt?

Grundsätzlich wird das Kindergeld an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Im Normalfall an ein Elternteil, beziehungsweise an denjenigen, bei dem das Kind wohnt. Bei volljährigen Kindern kann es auch vorkommen, dass das Kindergeld direkt an diese gezahlt wird.

Wie und wo beantrage ich das Kindergeld?

Auf der Homepage der Arbeitsagentur findest du sowohl die Möglichkeit der Online-Beantragung als auch die Möglichkeit, den Kindergeldantrag als PDF auszudrucken und von Hand auszufüllen. Der Vorteil des Online-Formulars: Du vergisst keine wichtige Angabe, da alle Pflichtfelder markiert sind.

Welche Angaben müssen in den Kindergeldantrag?

Die persönlichen Daten des Kindergeldbeziehers gehören als erstes in den Kindergeldantrag. Dazu gehören auch Adresse, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Anhand der erfassten Daten wird die für den Antragsteller zuständige Familienkasse automatisch ermittelt. Auch die Bankverbindung wird abgefragt. Halte also am besten deine BIC und IBAN bereit.

Außerdem wird abgefragt, ob Zählkinder berücksichtigt werden. Zählkinder? Was heißt das? Hier hilft dir das Infofeld direkt im Online-Antrag weiter: "Kinder, für die eine andere Person Kindergeld erhält, können sich bei Ihnen kindergelderhöhend auswirken". Ein Beispiel: Hast du aus einer früheren Beziehung zwei Kinder, die bei deiner Exfrau beziehungsweise deinem Exmann leben, bezieht sie oder er Kindergeld. Bekommst du dann mit deinem neuen Partner oder deiner neuen Partnerin ein weiteres Kind, sind die ersten beiden Kinder Zählkinder. Dein jüngstes Kind zählt also als drittes Kind und du bekommst einen höheren Kindergeldsatz, obwohl die beiden älteren Kinder nicht in deinem Haushalt leben. In diesem Rechenbeispiel wären das 225 Euro statt 219 Euro monatlich.

Hast du dich bis hierhin durchgeklickt, erfasst du nun die Daten deines Kindes. Hier musst du den Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht, das Kindschaftsverhältnis zum Antragsteller – also zu dir – und die Frage, ob du für das Kind Kindergeld beziehen möchtest, angeben. Ja! 

Auf einer weiteren Seite wird nach dem Grund der Antragstellung und ab wann das Geld gezahlt werden soll, gefragt. Mittels Dropdown sind mehrere Möglichkeiten vorgegeben. Auch wird abgefragt, ob das Kind im gleichen Haushalt lebt, ob eine andere Person bereits Kindergeld beantragt oder erhalten hat. 


So, fast durch. Jetzt geht es noch um die Beschäftigung des Antragstellers: Hier wird zwischen Öffentlicher Dienst, Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit unterschieden. Auf der letzten Seite hast du noch die Möglichkeit, mittels Freitextfeld Mitteilungen an die Familienkasse einzugeben. Jetzt musst du nur noch ein letztes Mal "Weiter" klicken.
Hast du es bis hierhin geschafft, wird dir eine Zusammenfassung der erfassten Daten angezeigt. Falsche Angaben kannst du hier ausbessern. Wenn alles in Ordnung ist, kannst du den Antrag fertigstellen. Er wird dann elektronisch an die zuständige Familienkasse übermittelt.

Ganz fertig bist du aber leider noch nicht – zusätzlich zur elektronischen Übermittlung muss der Antrag unterschrieben und mit einer Geburtsurkunde im Original bei der Familienkasse vorliegen. Also, ausdrucken, Unterschrift drauf, zusammen mit der Geburtsurkunde ins Kuvert und alles an die Familienkasse schicken. Dort angekommen, liegt es jetzt an der Familienkasse, wann das Kindergeld auf deinem Konto eingeht. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 1 bis 1,5 Monate.

Übrigens: Seit Januar 2016 sind Eltern dazu verpflichtet, die eigene und die Steuer-ID ihres Kindes bei einem Neuantrag auf Kindergeld anzugeben. So wollen die Behörden vermeiden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird. Deine eigene Steuer-Identifikationsnummer findest du auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers oder aber auf deinem Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern sendet dir die ID für dein Kind kurz nach seiner Geburt per Post zu. Wenn du beides verlegt hast, kannst du die Steuer-IDs über dieses Eingabeformular erneut anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. sechs Wochen.

Wer berät mich bei Fragen zum Kindergeldantrag?

Zuständig ist die sogenannte Familienkasse. Die gehört organisatorisch zum zuständigen Arbeitsamt. Adressen für deinen Wohnort findest du über die Arbeitsagentur.

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