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Kindergartenbeitrag Kita-Gebühren: Was kostet ein Kindergartenplatz?

Erzieherin spielt mit Kindern in der Kita
© Krakenimages.com / shutterstock
Von kostenlos bis ganz schön teuer – was ein Kitaplatz kostet, kann je nach Ort enorm unterschiedlich sein. Wir wissen nicht, wie viel du auf den Tisch legen musst. Aber wir können dir sagen, wie sich die Kitakosten zusammensetzen, wo du erfährst, was an deinem Wohnort gilt, und was du steuerlich geltend machen kannst.

Artikelinhalt

Auf einen Blick

  • Die Höhe der Kita-Gebühren variiert je nach Bundesland, Kommune und Träger.
  • Auch Alter des Kindes, Betreuungszeit und Betreuungsform spielen eine Rolle.
  • Die Kindergarten-Kosten teilen sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten auf.
  • Private Kindergärten sind oftmals teurer als kommunale Kindergärten.

Kindergarten, Kita, Tagesmutter oder Großeltern?

Jede Familie entscheidet für sich selbst, welche Betreuungsform und zu welchem Zeitpunkt sie die Kinderbetreuung für ihr Kind in Erwägung zieht. Dabei sind Kriterien wie die finanzielle Situation, die Rückkehr in den alten Job, aber auch der Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes für eine Entscheidung wichtig. Manche Familien werden durch die Großeltern bei der Kinderbetreuung unterstützt, andere suchen sich beizeiten eine Tagesmutter oder entscheiden sich für einen Kindergarten. Die Frühförderung von Kleinkindern ist entscheidend für den späteren schulischen Erfolg oder Nichterfolg. Das heißt nicht, dass ein Kindergartenkind bereits Yogakurse belegt oder Chinesisch lernt. Das soziale Miteinander im Kindergarten ist Herausforderung genug für die Kinder. Kinder lernen von anderen Kindern deutlich effektiver. Gerade für Migrationskinder ist der Kindergarten eine tolle Chance sich früh zu integrieren in die neue Gesellschaft. Zu dem erleben sie im Spiel mit anderen Kindern im Kindergarten eine vorurteilsfreie Zone. Gerade die sprachliche Entwicklung ist für Kinder aus anderen Kulturen entscheidend besser durch den Besuch einer Kita.

Kita oder Tagesmutter?

Wonach richten sich die Kindergartengebühren?

Die Höhe des Kindergartenbeitrags variiert je nach Bundesland, Kommune und Träger. Zusätzlich spielt das Alter des Kindes, die Betreuungsform und die Betreuungszeit eine Rolle bei der Höhe der Gebühren. Allgemein lässt sich sagen, dass der Kindergartenbeitrag für private Kindergärten höher liegt als der Kindergartenbeitrag für kommunale Kindergärten. Kommunale Kindergärten werden zu 100 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert. Die Zuschüsse des Bundes und der Kommunen sind nur unterschiedlich hoch. Somit ist der Wohnort ganz entscheidend für die Höhe der Kindergartengebühr.

Komplizierte Rechenmodelle: Wer blickt denn da noch durch?

Viele Kommunen versuchen Eltern nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Betreuungskosten zu beteiligen. Einige setzen Einkommensstufen fest, andere richten sich nach dem Netto- oder Bruttoeinkommen. Dadurch sind komplizierte Rechenmodelle entstanden, die sich nur schwer nachvollziehen lassen.

Welche Betreuungskosten entstehen, wenn ich mein Kind in einen Kindergarten gebe?

Die Kindergarten-Kosten teilen sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten auf:

  • Die Betreuungskosten unterteilen sich dabei noch mal in Betreuungsgrundsatzkosten und Betreuungszusatzgebühren.
  • Die Betreuungsgrundsatzkosten decken die Betreuung eines Kindes während der Regelöffnungszeiten des Kindergartens ab.
  • Die Betreuungszusatzgebühren werden für besonders frühe oder späte Betreuungszeiten fällig, wenn die Eltern im Früh- oder Spätdienst tätig sind und deshalb gesonderte Betreuungszeiten in Anspruch nehmen müssen.
  • Die Verpflegungskosten decken eine Milch- und Getränkemahlzeit, sowie die Teilnahme am Kindergartenessen ab.

Zusätzliche Kosten kann eine Kita für z.B. besonders gesundes Essen erheben, aber auch für Bastelmaterial oder ein spezielles Angebot, wie die musikalische Früherziehung. Jeder Kindergarten legt die Höhe dieser Zusatzkosten selber fest.

Welche Einkünfte musst du bei der Berechnung des Kindergartenbeitrags angeben?

Sobald du dein Kind in einer Kita anmelden willst, benötigt das Jugendamt einen Nachweis des Familieneinkommens zur Berechnung des Elternbeitrags. Folgende Einkünfte werden hierbei miteinberechnet:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung sowie Kapitalvermögen
  • Erhaltene Unterhaltsleistungen
  • Rente
  • Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetzt inklusive Krankengeld
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

In der Regel wird das Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres der gesamten Familie als Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages herangezogen. Sollte das Einkommen sich für das beantragte Kindergartenjahr deutlich ändern, so wird für die Berechnung das Zwölffache des letzten Monatseinkommens verwendet. Finanzielle Änderungen zum Vorjahr können sich schnell ergeben, wenn z.B. das Elterngeld über zwei Jahre bezogen wird und somit beim Kindergarteneintritt mit einem Jahr, ein Elternteil noch ein Jahr lang verringerte Einkünfte bezieht. Oder du wirst nach dem Wiedereinstieg in den Job befördert und erhältst nun ein höheres Gehalt. Nach steuerlichem Abschluss des Jahres erfolgt rückwirkend eine Prüfung des Jugendamtes anhand des Steuerbescheids, ob die angegebenen Einkünfte auch den tatsächlichen entsprachen. Das ist vor allem bei Selbstständigen wichtig, da hier oft nur eine Schätzung der Einkünfte abgegeben werden kann. Nachzahlungen oder auch Rückzahlungen sind die Folge.

Sind private Kindergärten teurer als kommunale?

Der Kindergartenbeitrag für private Kindergärten liegt oft höher als die Gebühr für kommunale Kitas. Private Kindergärten werden von freien Trägern unterhalten. Bekannte Träger sind Caritas, das Rote Kreuz, aber auch Elterninitiativen. Eine Einkommensstaffelung für den Elternbeitrag ist hier nicht immer gegeben. Private Kindergärten finanzieren sich auch teilweise aus öffentlichen Mitteln, aber auch Spenden, Sponsoren und Mitgliederbeiträgen. Um eine genaue Kostenaufstellung zu erfahren, wende dich direkt an die Leitung oder den Träger der Einrichtung.

Wie können wir den Kindergartenbeitrag steuerlich absetzen?

Die Kosten für die Kinderbetreuung können als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung zu zwei Dritteln und bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Kind und Jahr geltend gemacht werden.
Für Familien mit nur geringem Einkommen lohnt sich in jedem Fall die Nachfrage beim Jugendamt nach Ermäßigungen für die Kinderbetreuungskosten.

Sind Kindergartengebühren in Unterhaltsbeiträgen enthalten?

Nein, in den Unterhaltsbeiträgen sind die Kinderbetreuungskosten nicht enthalten. Die Betreuungskosten für den Kindergarten können als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dabei muss beachtet werden, dass die Verpflegungskosten nicht als Mehrbedarf gelten, sondern lediglich die Betreuungskosten.

Die Unterhaltsverpflichteten beteiligen sich zusätzlich zum Unterhalt an den Elternbeiträgen für den Kindergarten. Anteilig zum Einkommen der beiden Eltern werden die Kosten aufgeteilt. Jedes Elternteil hat Anspruch auf einen Selbstbehalt von ca. 1000 Euro. Sollte ein Elternteil einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und der andere ein dementsprechend höheres Einkommen haben, muss der Geringverdiener gar nichts an Betreuungskosten zahlen. Nur die Verpflegungskosten werden dabei nicht berücksichtigt.

Allgemein lässt sich sagen, ist erst mal der Kindergarten der Wahl gefunden worden, so erfährst du über die Internetseite des Kindergartens oder über die Webseite der jeweiligen Stadt, welche Gebühren dafür anfallen.

Wo bekomme ich detaillierte Infos zu Kindergartenbeiträgen?

Kinderbetreuung kostet als vergleichbare Dienstleitung in Deutschland unterschiedlich viel. Gesellschaftlich und politisch gibt es in allen Bundesländern Bestrebungen, die Kosten für Familien zu senken und zugleich die Quantität und vor allem die Qualität der Kitaplätze zu erhöhen.


Das Gute-KiTa-Gesetz des Bundes soll die 16 Bundesländer mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro dabei unterstützen, die Qualität der Betreuung weiter zu verbesseren. Am 20. November 2019 hat Hessen als letztes Bundesland den Vertrag hierzu unterzeichnet. Wofür die Gelder jeweils verwendet werden sollen, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Wie sich die Verteilung der Gelder konkret aufschlüsselt, kannst du in der Broschüre: Frühe Bildung gemeinsam weiterentwickeln: Das GUTE KITA GESETZ des Bundesministeriums nachlesen.

Wichtig für Familien mit geringem Einkommen ist folgende Änderung, die auf Bundesebene greift: Seit dem 1. August 2019 können Familien mit einem geringen Einkommen von Kitabeiträgen befreit werden – wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Wie viel muss ich für die Kita zahlen?

Wie du bereits erfahren hast, kann das von Region zu Region und von Familie zu Familie sehr unterschiedlich sein. Wir zeigen dir deshalb anhand einiger Beispiele von Kiel bis München, wo du wie viel zahlen musst, welche besonderen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten und wo die Kita nichts kostet. Aber Achtung: Kostenfrei heißt nicht automatisch, dass du gar nichts zahlen muss. Es können sowohl bei der kostenpflichtigen als auch bei der kostenlosen Betreuung individuelle Gebühren für Verpflegung oder Extraleistungen hinzukommen. Andererseits können bestimmte Faktoren auch dazu führen, dass du, obwohl in deiner Region Kitagebühren zu entrichten sind, weniger zahlen musst oder von der Gebühr befreit werden kannst.

Kita-Gebühren Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg müssen Eltern unterschiedlich tief in die Tasche greifen. In Heilbronn ist der Besuch ab drei Jahren beispielsweise kostenlos, in Stuttgart werden Gebühren fällig. In Stuttgart können Familien mit einem Jahreseinkommen bis 70.000 Euro eine FamilienCard erhalten, die die Kita-Gebühren reduziert. So ermäßigt sich der Preis beispielsweise von 0,93 Euro pro Stunde auf 0,86 Euro pro Stunde.

Kita-Gebühren Bayern

Auch in Bayern gibt es keine einheitliche Regelung. In München richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Einrichtungsart, die das Kind besucht. Die Betreuung im Kindergarten ist gebührenfrei. Die in der Krippe dagegen nicht. Eltern ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von unter 80.000 Euro können aber eine Ermäßigung beantragen. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Eltern auch das Bayerische Krippengeld beantragen: Elternbeiträge für Kinder ab einem Jahr werden dann mit bis zu 100 Euro monatlich bezuschusst. Mehr zu den Kindertageseinrichtungsgebühren der Stadt München, findest du auf der Webseite der Bayerischen Hauptstadt.

Kita-Gebühren Berlin

Seit dem 1. August 2018 ist die Kindertagesbetreuung in Berlin beitragsfrei. Eltern zahlen lediglich einen Verpflegungsanteil in Höhe von 23 Euro pro Monat und für eventuelle Extraleistungen wie besondere Sportangebote oder Sprachunterricht. Für diese Extra-Zahlungen können Familien mit geringerem Einkommen auch eine Ermäßigung beantragen. Auf der Webseite der Stadt Berlin kannst du dir die genauen Regelungen anschauen.

Kita-Gebühren Brandenburg

In Brandenburg ist das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei. Für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es jedoch keine einheitliche Regelung, der Elternbeitrag kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. In Potsdam beispielsweise sind Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu zahlen. Über die Höhe entscheidet die jeweilige Einrichtung selbst. Auf der Webseite der Stadt Potsdam findest du weitere Informationen.

Kita-Gebühren Bremen

In Bremen ist seit August 2019 die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen beitragsfrei. Für die Betreuung von Kinder unter drei Jahren fallen Gebühren für die Betreuung und die Mittagsverpflegung an. Diese Gebühren gibt es in mehreren Beitragsstufen, die sich nach Einkommenssituation, Haushaltsgröße, Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten und dem Umfang der Betreuung richten. Mehr Informationen zur Festsetzung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung erfährst du auf der Webseite der Stadt Bremen.

Kita-Gebühren Hamburg

In Hamburg ist die Betreuung im Umfang von 5 Stunden am Tag inklusive eines Mittagessens für die Eltern kostenfrei. Wer eine umfangreichere Betreuung, also eine Kita-Betreuung ab sechs Stunden am Tag, in Anspruch nimmt, zahlt einen Beitrag, der nach Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe und Betreuungsumfang gestaffelt ist. Den genauen Beitragssatz kannst du auf der entsprechenden Webseite der Hansestadt errechnen.

Kita-Gebühren Hessen

Ab dem dritten Lebensjahr ist in Hessen die Kita-Betreuung bis zu sechs Stunden am Tag gebührenfrei. Für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es keine landesweit verbindlichen Vorgaben. In Wiesbaden beispielsweise richtet sich der Beitrag nach Stundenzahl und Betreuungsart. Genauere Informationen finden Eltern auf der Seite der Stadt Wiesbaden.

Kita-Gebühren Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden sämtliche Kita-Gebühren übernommen. Egal ob Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege: Das Bundesland übernimmt den vollen Förderumfang. Bis zu zehn Stunden täglich können Eltern ihre Kinder in die Obhut von Einrichtungen geben, ohne Kosten befürchten zu müssen. Die Infos dazu findest du auf der Webseite von Mecklenburg-Vorpommern.

Kita-Gebühren Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Kita-Besuch ab drei Jahren gebührenfrei. Das gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden am Tag. Für Kinder unter drei Jahren werden die Gebühren in der Regel gestaffelt erhoben. In Hannover richtet sich das Betreuungsgeld nach Betreuungsform und dem Einkommen der Eltern. Zusätzlich ist Essensgeld zu entrichten. Genauere Informationen findest du auf der Webseite der Stadt Hannover.

Kita-Gebühren Nordrhein-Westfalen

Die Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen sind nicht einheitlich geregelt und können von Region zu Region und Stadt zu Stadt stark schwanken. In Köln richtet sich der Beitrag beispielsweise nach dem Alter des Kindes, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Wochenstunden und kann dementsprechend zwischen null (bei einem Jahreseinkommen bis 12.271 Euro) und 638,48 Euro (bei einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro) schwanken. Eine Einschränkung gibt es: Seit dem 1. August werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut. Auf der Seite der Stadt kannst du sämtliche Beiträge einsehen.

Knapp 45 Kilometer entfernt, in Düsseldorf: Auch hier richtet sich der Beitrag nach Alter, Einkommen und Anzahl der Wochenstunden zwischen null Euro (bei einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) und 475 Euro (bei einem Jahreseinkommen von mehr als 80.000 Euro). Und: Kinder ab dem 3. Lebensjahr sind beitragsfrei. Die Infos findest du auf der Webseite der Landeshauptstadt.

Kita-Gebühren Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt eine vollständige Gebührenfreiheit ab dem zweiten Geburtstag. Und davor? Davor richten sich die Gebühren nach den Richtlinien der Einrichtung, der Region oder der Stadt. Am besten informierst du dich bei Landesjugendamt des Bundeslandes.

Kita-Gebühren Saarland

Das Saarland überlässt den einzelnen Einrichtungen die Kontrolle über die Kita-Gebühren. Fest steht aber: Das Saarland ist teuer. Beispiel Saarbrücken: Hier kostet ein Halbtags-Krippenplatz 187 Euro im Monat. Ganztägig schlägt der Platz sogar mit 368 Euro zu Buche. Ohne Essen! Sämtliche Beitragssätze kannst du auf der Webseite der Stadt einsehen. Immerhin: Geringverdiener können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Beitragsübernahme stellen.

Kita-Gebühren Sachsen

Auch in Sachsen ist der Elternbeitrag regional unterschiedlich hoch. Er soll jedoch 15 bis 23 Prozent der gemeindedurchschnittlichen Kosten für einen Krippenplatz und 15 bis 30 Prozent für einen Kindergartengartenplatz nicht überschreiten. Das letzte Jahr vor der Schule ist beitragsfrei. In Leipzig hängt der Elternbeitrag von der Anzahl der Kinder und der Dauer der Betreuungszeit ab und schwankt zwischen 56,30 Euro (zweites Kind, 20 Stunden wöchentlich) und 311,39 Euro (erstes Kind, 55 Stunden wöchentlich). Es können verschiedene Anträge auf Ermäßigung gestellt werden. Mehr dazu auf der Webseite der Stadt Leipzig.

Kita-Gebühren Sachsen-Anhalt

Geschwisterkinder werden in Sachsen-Anhalt kostenlos betreut. Eltern zahlen nur für das älteste Kind Kita-Gebühren. Wie hoch diese Gebühren sind, hängt von der Einrichtung ab. Eltern können aber an verschiedenen Stellen einen Erlass oder Teilerlass beantragen. In der Stadt Magdeburg beispielsweise bei der Elternbeitragsstelle des Jugendamts.

Kita-Gebühren Schleswig-Holstein

Mit der Kita-Reform ab Januar 2021 entlastet Schleswig-Holstein. Damit sollen für eine achtstündige Betreuung eines Kindes unter drei Jahren maximal 288,40 Euro anfallen. Für Kinder über drei Jahren höchstens 226,40 Euro. Für ein zweites Kind muss nur noch die Hälfte gezahlt werden. Ab dem dritten Kind sind die Beiträge frei. Das Einkommen der Eltern spielt dabei keine Rolle. Finanziell schwächere Familien können Kita-Geld beantragen. Empfänger von Sozialleistungen sind von der Beitragspflicht befreit. Mehr dazu auf der Webseite von Schlewsig-Holstein.

Kita-Gebühren Thüringen

Das vorletzte und das letzte Kindergartenjahr ist unabhängig von der Betreuungszeit gebührenfrei, eine Verpflegungspauschale muss aber trotzdem gezahlt werden. Davor überlässt Thüringen den Kommunen und Städten die Entscheidungsfreiheit. In der Landeshauptstadt Erfurt setzt sich der Beitrag aus dem Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang, der Anzahl der Kinder sowie dem Einkommen der Eltern zusammen. Mehr dazu findest du auf der Webseite der Stadt Erfurt.

Kita-Gebühren im Deutschland-Vergleich

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, ausgehend von einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und 35 Stunden Betreuung pro Woche


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