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Gefahr für Neugeborene Wie schütze ich mein Baby vor Keuchhusten?

Baby weint auf dem Arm
© studiovespa / iStock
Ja, Keuchhusten ist eine Kinderkrankheit. Das klingt irgendwie niedlich. Aber Keuchhusten ist kein bisschen niedlich, sondern eine schwere Krankheit, die Babys in den ersten Monaten sogar töten kann. Überträger sind bei uns vor allem Jugendliche und Erwachsene. Was können Eltern tun?

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Keuchhusten beginnt harmlos. In den ersten Wochen klingt er wie normaler Husten, dann werden die Anfälle immer quälender. Die schlimmste Phase beginnt nach etwa vier Wochen: Die Anfälle beginnen mit einem pfeifenden Einatmen, dann hustet der Kranke bis zum Erbrechen und würgt am Ende klaren Schleim hervor. Die Augen röten sich, da Äderchen unter dem Hustendruck platzen, die Schleimhäute von Hals, Mund und Nasenlöchern werden durch das ständige Erbrechen verätzt. Bald häufen sich die Anfälle nicht nur nachts, sondern auch am Tag. Diese Phase dauert weitere vier Wochen, in denen an ein normales Familienleben kaum zu denken ist. Die Anfälle sind so stark, dass vor allem ältere Menschen sich dabei sogar Rippen brechen. Aber am gefährlichsten ist Keuchhusten für Babys: Sie können nichts mehr bei sich behalten, sind völlig entkräftet und können sogar sterben.

Jedes Jahr erkranken rund 200 Neugeborene in Deutschland an Keuchhusten

In den 30er Jahren, als es noch keine Impfung gegen Keuchhusten gab und die medizinische Versorgung noch nicht so gut war, überlebten jährlich rund 10.000 Säuglinge in Deutschland die Infektion nicht, so das Robert-Koch-Institut in Berlin. Diese Zeiten sind zum Glück lange vorbei. Aber immer noch erkranken jährlich rund 200 Säuglinge im Alter bis zu drei Monaten an Keuchhusten, viele davon mit einem schweren Verlauf.

Mütter ohne Impfschutz können ihren Babys keinen Nestschutz mitgeben

Wie können so viele Neugeborene erkranken, wenn doch heute fast 95 Prozent aller Kinder im Bundesgebiet durch Impfung geschützt sind? Der Hauptgrund: Bei den Jugendlichen und Erwachsenen bestehen große Impflücken. Nur zehn bis 20 Prozent haben einen Impfschutz, bei den Schwangeren sind es ebenfalls 20 Prozent. Zugleich ist Keuchhusten sehr ansteckend, die Bakterien werden durch Tröpfchen-Infektion übertragen, also durch Husten, Niesen, Händeschütteln. Babys dürfen aber erst mit acht Wochen geimpft werden. Hat die Mutter keinen Impfschutz, so kann sie dem Baby auch keinen Nestschutz für die ersten zwei Monate mitgeben.

Ärzte empfehlen für Neugeborene einen so genannten Kokonschutz

Damit durch die Keuchhustenwelle möglichst wenig Neugeborene in Gefahr geraten, empfehlen Ärzte einen so genannten Kokonschutz. Das heißt: Möglichst viele Menschen sollten dafür sorgen, dass sie selbst vor Keuchhusten geschützt sind. Denn dann können sie die Krankheit auch nicht weitergeben und bilden so einen schützenden Kokon um das Neugeborene. Am besten wäre es, wenn alle Erwachsenen sich gegen Keuchhusten impfen beziehungsweise ihren Immunschutz auffrischen ließen. Das gilt auch für alle, die Keuchhusten durchgemacht haben. Denn der Schutz hält so oder so nur etwa zehn Jahre an.

Keuchhusten-Impfung für Schwangere wird Regelleistung

Um die Neugeborenen in Zukunft noch besser zu schützen, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) im März 2020 eine offizielle Keuchhusten-Impfempfehlung für Schwangere herausgegeben. Hier der Wortlaut:
"Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen zu Beginn des 3. Trimenons. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen. Das Ziel der Pertussisimpfung in der Schwangerschaft ist die Reduzierung von Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen durch Infektionen mit Bordetella pertussis bei Neugeborenen und jungen Säuglingen."
Und kurz darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, diese Empfehlung umzusetzen: Die Impfung von Frauen in der Schwangerschaft gegen Pertussis ist künftig Regelleistung der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV).


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