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Jugendschutzgesetz Schülerjobs und Zigaretten

Ihre Tochter möchte sich mit Babysitten das Taschengeld aufbessern? Ihr Sohn mit 15 endlich ausprobieren, wie Zigaretten schmecken? Bevor Sie das erlauben, bitte lesen, was das Jugendschutzgesetz von Eltern erwartet. Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ab wann darf mein Kind nach dem Jugendschutzgesetz anfangen zu arbeiten?

Jugendliche schauen auf ein Handy
Jugendliche schauen auf ein Handy
© funstock / Thinkstock

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch das Jugendschutzgesetz klar geregelt. So dürfen Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten, außer die Erziehungsberechtigten willigen in das Arbeitsverhältnis ein. Diese Sonderregelung gilt allerdings nur für Kinder, die das 13. Lebensjahr bereits erreicht haben. Wer sein Kind unter 15 Jahren arbeiten lässt, darf dies laut Jugendschutzgesetz jedoch nur, wenn die Gesundheit sowie die Entwicklung und Sicherheit der Kinder nicht nachteilig beeinflusst wird. Dies gilt ebenso für den Schulbesuch und die Fähigkeit, dem Schulunterricht zu folgen.
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr erreicht haben, dürfen nach dem Jugendschutzgesetz arbeiten, ohne die direkte Einwilligung der Eltern. Allerdings dürfen auch Jugendliche keine Arbeiten leisten, bei der ihre Gesundheit gefährdet ist, ihre Leistungsfähigkeit überstiegen wird oder sie Unfallgefahren ausgesetzt sind, denen Jugendliche nicht aus dem Weg gehen können, da sie noch nicht in der Lage sind, diese zu erkennen.

Wie lange darf mein Kind arbeiten? Wie sehen die Arbeitszeiten nach dem Jugendschutzgesetz aus?

Die Arbeitszeiten wurden im Jugendschutzgesetz ebenso festgelegt wie das Alter. So dürfen Kinder unter 15 Jahren nur zwei Stunden täglich arbeiten, eine Ausnahme gilt nur für landwirtschaftliche Familienbetriebe. Dort dürfen Kinder auch drei Stunden täglich arbeiten. Außerdem dürfen Kinder weder zwischen 18 und 8 Uhr noch vor oder während des Schulunterrichts arbeiten.
Für Jugendliche ab 15 Jahren gibt es ebenso strikte Vorgaben für die Arbeitszeiten durch das Jugendschutzgesetz. Jugendliche dürfen nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Des Weiteren dürfen sie nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen sind hierbei Gaststätten, mehrschichtige Betriebe, landwirtschaftliche Betriebe sowie Bäckereien und Konditoreien.
Auch für die Freizeit sind im Jugendschutzgesetz klare Regelungen festgelegt. So dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen der Woche arbeiten. Die beiden freien Tage sollen möglichst aufeinander folgen. Außerdem dürfen Jugendliche samstags nicht arbeiten, außer sie arbeiten in einer Gaststätte, Krankenanstalt, offenen Verkaufsstelle, in der Landwirtschaft, bei Musikaufführungen, ärztlichen Notdiensten und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge. Müssen Jugendliche samstags also arbeiten, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass der Jugendliche einen anderen Tag frei hat und die 5-Tage-Woche somit weiterhin gilt. Des Weiteren steht Jugendlichen eine Ruhepause von 30 Minuten zu, wenn sie zwischen viereinhalb und sechs Stunden arbeiten. Ab sechs Stunden muss der Arbeitgeber ihnen laut Jugendschutzgesetz eine Pause von 60 Minuten gewähren.

Muss ich mir Sorgen machen, dass mein Kind anfangen könnte zu rauchen? Was tut das Jugendschutzgesetz gegen das Rauchen von Jugendlichen?

Jugendliche raucht
Jugendliche raucht
© Saša Prudkov / Thinkstock

Prinzipiell ist diese Frage, die in den Köpfen der Eltern von Jugendlichen spukt, leider berechtigt. Es gibt viele junge Menschen, die anfangen zu rauchen, weil es „cool“ ist oder weil sie unter dem Mitmach-Druck ihrer Freunde oder Mitschüler stehen. Doch es ist gar nicht so einfach für Jugendliche, an Tabakwaren zu kommen, denn das Jugendschutzgesetz hat verbindliche Regeln bezüglich des Konsums und Erwerbs. Seit dem 1.September 2007 ist es Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt zu rauchen. Dementsprechend ist auch der Kauf von Tabakwaren unter 18 Jahren nicht gestattet. Laut Jugendschutzgesetz ist das Rauchen nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im privaten Umfeld untersagt, wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist.
Verkäufer sind deshalb laut Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, immer die Ausweise kontrollieren, damit sie nicht, auch nicht versehentlich, Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen. Zigarettenautomaten wurden seitdem insofern erneuert, dass nur noch Zigaretten gekauft werden können, wenn eine EC-Karte oder ein EU-Führerschein in das Gerät gesteckt wird und damit sichergestellt werden kann, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

Ab wann darf mein Kind Alkohol nach dem Jugendschutzgesetz konsumieren?

Nicht nur das Rauchen ist Jugendlichen laut Jugendschutzgesetz untersagt, auch der Konsum von Alkohol ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Allerdings ist das Trinken von Alkohol unter 18 Jahren nicht generell untersagt. Kinder unter 14 Jahren dürfen laut Gesetz absolut keinen Alkohol zu sich nehmen. Ab 14 Jahren ist es ihnen in Begleitung der Eltern jedoch erlaubt, Bier, Sekt, Wein und Mix-Getränke mit Bier oder Wein zu konsumieren. Ab 16 ist dies sogar ohne Begleitung der Eltern erlaubt und ab 18 dürfen Jugendliche jegliche Art von Alkohol kaufen und konsumieren.
Dementsprechend ist es schockierend, dass Kinder und Jugendliche leider immer wieder an Alkohol und Tabak gelangen – allerdings ist es auch eine Beruhigung, dass unsere Jugendschutzgesetze dafür sorgen, dass es ihnen zunehmend schwerer gemacht wird.


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