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Homosexuelle Paare Glücklich als Regenbogenfamilie

Regenbogenfamilie
© Shutterstock / Monkey Business Images
Mutter, Vater, Kind ist heute nicht die einzige Variante einer Familie. Auch viele Homosexuelle wünschen sich Kinder. Wie erfüllen sich Regenbogenfamilien in Deutschland ihren Kinderwunsch? Wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammen getragen.

Wenn Schwule und Lesben eine Familie gründen wollen

Erhebungen zufolge leben in Deutschland 10.000 Regenbogenfamilien, davon 4.000 gleichgeschlechtliche Ehepaare und 6.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern. Oft stammen Kinder aus einer früheren heterosexuellen Beziehung. Immer mehr homosexuelle Paare möchten ihre Liebe jedoch mit einem eigenen Baby krönen.
Tatsächlich ist es für gleichgeschlechtliche Beziehungen auch in Zeiten der "Ehe für alle" in Deutschland nicht einfach, eine Familie zu werden. Andere Länder wie etwa die Niederlande stehen Modellen wie der Adoption eines Kindes durch ein homosexuelles Paar oder einer künstlichen Befruchtung deutlich offener gegenüber.
Deshalb haben wir hier einmal die wichtigsten Infos zusammengetragen, wie sich der Traum von der eigenen Regenbogenfamilie für homosexuelle Paare realisieren lässt:

Fall 1: Adoption

In Deutschland haben homosexuelle Paare kaum eine Chance, ein deutsches Kind zu adoptieren. Es gibt bekannte Einzelfälle, wie der eines schwulen Paares aus Dresden, das einen Jungen adoptiert hat, was jedoch eine absolute Ausnahme darstellt. Oft bleibt im Prinzip nur die Auslandsadoption. Stammt das Kind aus einem Land, das das "Haager Adoptionsabkommen" mit unterzeichnet hat, ist eine Adoption nur über eine autorisierte Vermittlungsstelle möglich. Hier könnten jedoch, je nach Liberalität des Landes, homosexuelle Paare wieder auf Probleme stoßen.
Eine weitere Möglichkeit ist daneben die Adoption eines Kindes aus einem Staat, der das Haager abkommen nicht unterzeichnet hat. Verboten ist das nicht, gern gesehen wird es oftmals aber auch nicht. Die Aufnahme eines Pflegekindes kann eine Alternative zur Adoption sein.

Fall 2: Kinderwunschbehandlung

Rein rechtlich darf sich eine in einer homosexuellen Beziehung lebende Frau den Samen eines Samenspenders selbst einführen (Eigen-Insemination) oder diesen Eingriff in einer ärztlichen Praxis  vornehmen lassen. Einige Ärzt:innen stehen einem solchen Vorgehen allerdings noch immer skeptisch gegenüber, auch wenn die Berufsordnungen der Landesärztekammern ihren Mitgliedern Inseminationen oder auch In-Vitro-Fertilisationen (IVF) bei lesbischen Frauen nicht verbieten – allerdings außer in Hamburg auch nicht ausdrücklich erlauben. Manche inländischen Samenbanken und Kinderwunschpraxen lehnen die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren dennoch ab. Auch hier ist die Situation im Ausland eine ganz andere: In den Niederlanden oder den USA sind anonyme Samenspenden für alleinstehende oder homosexuelle Frauen längst nicht mehr ungewöhnlich.


Ist der Samenspender bekannt, kann er wie jeder andere Vater auch die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter gerichtlich feststellen lassen. Geschieht dies, ist er auch unterhaltspflichtig. Das Sorgerecht hat jedoch in jedem Fall zunächst allein die Mutter. Beide Frauen und der Samenspender können jedoch auch individuelle Vereinbarungen treffen: Zum Beispiel darüber, den Mann von jedweden Unterhaltsansprüchen (von Mutter und Kind) freizustellen oder auch zum Umgangsrecht des Vaters.
Schwule Paare können hierzulande übrigens nicht, wie von manchen internationalen Promis bekannt, eine Leihmutter engagieren, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das ist in Deutschland verboten – auch für heterosexuelle Paare.

Fall 3: Die Adoption des Stiefkindes

Während der Ehemann innerhalb einer verschiedengeschlechtlichen Ehe nach der Geburt eines Kindes automatisch der zweite rechtliche Elternteil eines des Kindes ist, gilt für gleichgeschlechtliche Ehen noch immer, dass nur diejenige, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter ist. Die Ehefrau oder Lebenspartnerin kann deshalb nur über eine Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil werden.

Aktuell können immer nur zwei Personen rechtlich gesehen Eltern sein. Deshalb muss vor allem bei einer privaten Samenspende vorher genau die Rollenverteilung der Beteiligten geklärt werden. Soll die Co-Mutter per Stiefkindadoption zum rechtlichen Elternteil werden oder der Samenspender durch die Vaterschaftsanerkennung? Ein privater Samenspender muss in die Stiefkindadoption immer einwilligen, der Samenspender einer Samenbank hingegen nicht.

Auch wenn das Kind aus einer früheren Beziehung stammt, können Lebenspartner:innen und Ehegatt:innen das Kind mit Zustimmung des leiblichen Elternteils adoptieren. Wird die Zustimmung verweigert, muss die Einwilligung beim Vormundschaftsgericht beantragt werden. 

Seit 2020 können auch nicht miteinander verheiratete oder verpartnerte Lebenspartner:innen die Kinder ihrer Partner:innen adoptieren. Dafür müssen sie seit mindestens vier Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. 

Weitere Informationen

Viele weitere wichtige Informationen zur Familiengründung als homosexuelles Paar erhalten Interessierte auf den Seiten des Lesben- und Schwulenverband in Deutschlandes unter www.lsvd.de


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