VG-Wort Pixel

Stress in der Schwangerschaft Haushaltshilfe auf Krankenschein

Dauerschnupfen bei Schwangeren
© Pixland / Thinkstock
Der Job, das große Kind, der ganz normale Haushaltswahnsinn - was in normalen Zeiten schon Stress pur ist, kann während der Schwangerschaft sehr belastend sein. Doch wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie eventuell Anspruch auf Hilfe.

Artikelinhalt

Wann steht mir Hilfe zu?

Haushaltshilfen auf Rezept sind natürlich für Notsituationen gedacht: Wenn der Arzt der Schwangeren Bettruhe verordnet hat etwa. Wenn sie sich dann nicht mehr um Haushalt oder zu versorgende Kinder kümmern kann und der Mann beruflich zu eingespannt ist beziehungsweise die Oma zu weit weg wohnt, um einzuspringen, dann kann eine Haushaltshilfe einspringen.

Achtung: Finanziert wird die gute Fee, die sich ums Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen und die Kinder kümmert, nur von den gesetzlichen Kassen. Dazu sind sie durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) verpflichtet. Private Kassen lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab.

Allerdings kann nicht jede Schwangere diese Dienste in Anspruch nehmen - die Kassen haben dazu klare Fälle definiert:

Warum muss mir ein Arzt diese Unterstützung verschreiben?

Weil der Arzt beurteilt, ob die Schwangere kürzer treten muss, um sich und ihr Baby nicht in Gefahr zu bringen. So kann er etwa eine Haushaltshilfe verschreiben, wenn sich durch frühzeitige Wehen oder einen verkürzten Gebärmutterhals eine Frühgeburt andeutet. In der Regel müssen Schwangere sich dann schonen oder sogar ganz das Bett hüten, um die Schwangerschaft zu erhalten und eine Überweisung ins Krankenhaus zu umgehen. Übrigens: Auch wer Zwillinge erwartet oder bereits Kinder betreut, hat gute Chancen in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen.

Einige Fragen sollte man jedoch vorab mit der Kasse klären: Kann eine Familienpflegerin bereits kommen, wenn die Schwangere sich lediglich schonen soll, oder muss der Arzt seine Patientin für bettlägerig befinden? Wie viele Stunden Hilfe gelten für welche Komplikationen als angemessen? Hier urteilen die Kassen unterschiedlich. Mehrlings- und andere Risikoschwangere sollten schon zu Beginn der Schwangerschaft bei ihrer Kasse nachfragen.

Verkürzter Gebärmutterhals

Was ist, wenn ich einen Unfall habe oder plötzlich krank werde?

Anders läuft es ab, wenn eine Schwangere durch eine Verletzung oder eine Krankheit, die auch Nicht-Schwangere bekommen können, Hilfe benötigt. In diesen Fällen greift der weniger großzügige Paragraph 38 aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Er spricht gesetzlich Versicherten, die ihren Hauhalt nicht mehr führen können, nur dann Unterstützung zu, wenn "im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist." Manche Kassen zeigen sich allerdings etwas größzügiger und zahlen, auch wenn das Kind älter als zwölf Jahre ist. Nachfragen kann also nicht schaden.

Wie beantrage ich meine Haushaltshilfe?

Egal welche Regelung greift - ohne Antrag bei der Krankenkasse, Mutterpass und Attest vom Arzt geht nichts. Das Antragsformular kann man telefonisch anfordern oder bei manchen Kassen auch aus dem Internet herunterladen. Schwangere erhalten das Attest vom behandelnden Gynäkologen meist mit der Begründung "zur Vermeidung einer drohenden Frühgeburt" oder "zur Abwendung eines Krankenhausaufenthalts".

Eltern.de-Tipp: Viele Ärzte verschreiben mittlerweile recht sparsam. Deshalb sollten Sie konkret nach einer Haushaltshilfe fragen, wenn Sie sich laut ärztlicher Anweisung schonen müssen, im Alltag aber keine Chance sehen, dies auch umzusetzen.

Wer schmeißt dann meinen Haushalt?

Im Idealfall engagiert die Kasse eine Helferin

Viele Krankenkassen haben Verträge mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Sozialstationen oder privaten Pflegediensten. Im Idealfall ruft die Schwangere ihre Kasse an, die dann eine Helferin engagiert und alles Weitere regelt.

Wer mehrere Monate lang Unterstützung braucht oder ganztags betreut werden muss, für den findet sich jedoch oft auf die Schnelle keine Familienpflegerin. Organisationsfreudige Schwangere, denen der Arzt nicht völlige Bettruhe verordnet hat, nehmen die Suche deshalb oft selbst in die Hand. Doch Vorsicht: Bevor Sie jemanden anstellen, müssen Sie sich erst die Genehmigung Ihrer Kasse einholen. Danach können Sie bei Hebammen, Ärzten, Zwillingsclubs und Müttertreffs anfragen, um eine geeignete Person zu finden. Die Kasse erstattet in einem gewissen Rahmen die Kosten. Da dies jedes Bundesland und jede Kasse unterschiedlich regelt, können Sie die geltenden Beträge bei Ihrer Kasse erfragen.

Oft sind Krankenschwestern, Dorfhelferinnen, Hauswirtschafterinnen oder Kinderpflegerinnen im Einsatz. Wer mehrere Monate lang Hilfe braucht, sollte sich auf einen Personalwechsel einstellen.

Auch eine gute Freundin, die eigene Schwester oder eine Cousine können helfen. Bei Verwandten ersten und zweiten Grades trägt die Krankenkasse aber nur die Fahrtkosten und gegebenenfalls einen Anteil am Verdienstausfall. Grundsätzlich zahlt die Kasse nicht mehr, als für eine Vertragskraft anfallen würde. Auch hier gilt: Zuvor bei der Kasse nachfragen!

Welche Aufgaben übernimmt eine Hilfe?

Eine Haushaltshilfe übernimmt alles, was im Familienalltag anfällt. Wem der Arzt lediglich Schonung verordnet, der erhält zwei bis vier Stunden Unterstützung pro Tag. Das muss zum Wäschewaschen, Staubsaugen und zum Einkaufen genügen.

Wer im Bett bleiben muss, kann bis zu acht Stunden täglich eine Helferin bekommen, die den Haushalt selbstständig erledigt und mit dem älteren Nachwuchs spielt. Länger als acht Stunden und an Wochenenden, sowie an Feiertagen gibt es nur in Ausnahmefällen Unterstützung.

Was kostet mich das Ganze?

Wenn Schwangerschaft oder Entbindung der Grund für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe sind, muss die Patientin keinen Cent zuzahlen. Ist die Ursache für die Pflegebedürftigkeit anders gelagert, trägt die Schwangere, soweit sie volljährig ist, zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe - mindestens jedoch fünf, maximal zehn Euro pro Tag.

Wie geht es nach der Entbindung weiter?

Der Anspruch auf Haushaltshilfe endet maximal eine Woche nach der Entbindung. Ist die Mutter sehr geschwächt oder gibt es Probleme bei der Rückbildung, helfen die Kassen eventuell noch einige Wochen lang weiter. Dann muss die frischgebackene Mama jedoch zuzahlen. In jedem Fall sollten die Eltern, der Arzt oder die Hebamme sich baldmöglichst nach der Entbindung nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, falls sich abzeichnet, dass weiterhin Bedarf an einer Helferin besteht.


Mehr zum Thema