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Neue Studie Schwangerschaft: Häufige Nachtschichten erhöhen das Frühgeburtsrisiko

Müde Krankenschwester nachts in der Klinik
© dissx / Shutterstock
Das Mutterschutz-Gesetz in Deutschland verbietet, Schwangere in Nachtschichten einzusetzen. Es sei denn, die werdende Mutter stimmt zu. Die Folge: Immer wieder gibt es Arbeitgeber:innen, die Schwangere unter Druck setzen, der Nachtarbeit zuzustimmen. Eine große neue Studie aus Schweden liefert gute Gründe für ein klares Nein.

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Schichtarbeit, vor allem mit Nachtschichten, tut niemandem gut – das ist schon länger bekannt. Frühere Studien zu Schwangeren im Nachtdienst hatten schon Hinweise darauf geliefert, dass die Störung des natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zu vorzeitigen Wehen und damit zu einem höheren Frühgeburtsrisiko führen kann.

Eine neue schwedische Studie von Wissenschaftler:innen am renommierten Karolinska-Institut in Stockholm wurde jetzt auf der Basis von Daten aus dem schwedischen Geburtenregister erstellt. Dr. Manzur Kader und sein Team untersuchten Frühgeburten von Pflegekräften. Über ein digitales Arbeitnehmerregister konnten sie die Arbeitszeiten der Frauen über acht Jahre einsehen. Die Forscher:innen prüfen fast 5.000 Geburten darauf, ob es Zusammenhänge zwischen Schichtarbeit und Frühgeburten gab. (Als Frühgeburt galt jede Geburt nach weniger als 37 Schwangerschaftswochen.)

Häufige Nachtschichten ohne genug Erholungszeit können das Frühgeburtsrisiko verdreifachen

Die Studie ergab, dass Frauen, die während der Schwangerschaft mehr als 25 Nachtschichten absolviert hatten, ein um 62% erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt hatten. Bei mindestens drei aufeinanderfolgenden Nachtschichten während des ersten Trimesters war das Risiko um 43% gesteigert. Zwei Risikofaktoren führten jeweils dazu, dass sich das Risiko sogar verdreifachte:

  • wenn die Schwangeren mehr als achtmal drei oder mehr Nachtschichten hintereinander gearbeitet hatten
  • wenn die Schwangere weniger als 28 Stunden Erholungszeit nach der Nachtarbeit hatte.

Weitere Risikofaktoren, wenn auch nicht so stark:

  • mehr als 20 lange Schichten von mindestens zehn Stunden im ersten Drittel der Schwangerschaft
  • mehr als 40 Wochenarbeitsstunden im dritten Trimester

Die Forscher:innen empfehlen deshalb, Schwangere nur wenig und vereinzelt in Nachtschichten zu beschäftigen und ihnen danach ausreichend lange Ruhezeiten zu gewähren. Von langen Arbeitszeiten besonders im dritten Trimester raten die Mediziner:innen ab.

Das deutsche Gesetz verbietet Nachtschichten für Schwangere. Aber ...

Für Schwangere in Deutschland sollte diese Meldung uninteressant sein, schließlich verbietet das Mutterschutzgesetz Arbeitgeber:innen grundsätzlich, Schwangere zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu beschäftigen.
Allerdings kann dieses Verbot umgangen werden, wenn:

  • die Schwangere ausdrücklich zustimmt
  • eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist
  • der Schwangeren im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und
  • eine Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.

Immer wieder werden Schwangere deshalb von Arbeitgeber:innen unter Druck gesetzt, Nachtschichten zuzustimmen oder sie fühlen sich ihren Kolleg:innen gegenüber verpflichtet. Für sie können die Ergebnisse der neuen Studie ein gutes Argument sein, dies nicht zu tun.

Quellen:
Schmidt, Jona: „Schwangerschaft und Schichtarbeit: Riskante Kombination“ springermedizin.de vom 15.07.21

KomNet-Wissensdatenbank: "Darf ich als Schwangere auf eigenen Wunsch nachts und sonntags arbeiten?" (Stand: 27.02.2019)

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