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Frankreich Künstliche Befruchtung jetzt auch für Singles und Lesben erlaubt

Frankreich: Künstliche Befruchtung jetzt auch für Singles
© Syda Productions / Shutterstock
In Frankreich steht die Befruchtung mit Spendersamen bald allen offen - auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren. Die Leihmutterschaft bleibt verboten.

Nach jahrelanger Diskussion erlaubt Frankreich nun auch Singles und lesbischen Paaren, sich künstlich befruchten zu lassen. Das neue "Bioethik-Gesetz" soll es allen Frauen ermöglichen, sich ihren Kinderwunsch mithilfe einer Samenspende zu erfüllen. Das Gesetz war ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron.

Singles mussten Frankreich bisher für die Behandlung verlassen

Bisher mussten alleinstehende und lesbische Frauen ins Ausland reisen, wenn sie sich mit Spendersamen befruchten lassen wollten. Nur heterosexuelle Paare konnten die In-vitro-Fertilisation (IVF) in Anspruch nehmen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Frauen von dem Gesetz profitieren können, stellte Gesundheitsminister Olivier Véran in Aussicht.

Das Gesetz gibt Kindern, die mit Spendersamen gezeugt wurden, auch erstmalig das Recht, als Erwachsene die Identität des Vaters zu erfragen. Es erlaubt außerdem mehr Frauen, ihre Eizellen einfrieren zu lassen. Bisher war das "Social Freezing" nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn eine Krebstherapie vorübergehend die Fruchtbarkeit beeinträchtigte. Die Leihmutterschaft bleibt weiterhin verboten.

Die Mehrheit der Französ:innen befürwortet die Neuerungen. Konservative und religiöse Gruppen sehen jedoch die traditionelle Familie bedroht. „Da wird die Würde jeder menschlichen Person ausradiert“, wird der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz vom Vatikan zitiert.

Wie sind die Gesetze in Deutschland?

Welche Kinderwunsch-Behandlungen erlaubt sind und welche nicht, regelt in Deutschland das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990. Darin werden die Eizellspende und die Leihmutterschaft verboten. Es ist auch nicht erlaubt, einer Frau einen Embryo vor Abschluss seiner Einnistung in der Gebärmutter zu entnehmen, um ihn auf eine andere Frau zu übertragen. Die kommerzielle Verwendung einer Embryonenspende, also die Übertragung eines Embryos auf eine andere Frau gegen Geld, steht ebenfalls unter Strafe.

Die Befruchtung mit Spendersamen ist im Embryonenschutzgesetz allerdings nicht geregelt. Sie ist in Deutschland aber auch nicht verboten, egal, ob eine Frau ledig oder unverheiratet, heterosexuell, lesbisch oder alleinstehend ist. Allerdings lehnen viele Kinderwunsch-Ärzt:innen es ab, Singles zu behandeln, weil sie Gefahr laufen, juristisch als Erzeuger:in des Kindes betrachtet und im Zweifel sogar unterhaltspflichtig zu werden. Die Kosten für die künstliche Befruchtung müssen die betroffenen Frauen selbst tragen, da die gesetzlichen Krankenkassen sich nur daran beteiligen, sofern ein Ehepaar ausschließlich eigene Samenzellen verwendet.


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