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Familienleistungen Geld und Steuern: Das ändert sich für Familien 2022

Ein Vater hat seine Tochter auf dem Schoß und arbeitet am Laptop
© Eva-Katalin / iStock
Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag: Wir sagen euch, welche Änderungen es bei den wichtigsten Familienleistungen gibt, von welchen Neuregelungen ihr profitieren könnt und was ihr beachten müsst.

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Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld erhalten alle Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland, unabhängig vom Einkommen und gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Bei getrennt lebenden Eltern erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Anspruch auf Kindergeld können jedoch nicht nur die leiblichen Eltern haben, sondern zum Beispiel auch die Groß-, Pflege- oder Stiefeltern, wenn sie dem Kind beispielsweise anstelle der leiblichen Eltern Unterhalt gewähren.

Kindergeld gibt es für:

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
  • Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr

Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie findet ihr weitere Bestimmungen und Details zum Kindergeld

Wie hoch ist das Kindergeld aktuell?

Am 1. Januar 2021 wurde das Kindergeld um 15 Euro pro Kind erhöht. Für 2022 steht vorerst keine Erhöhung an. Eltern erhalten dann wie schon 2021 für das erste und zweite Kind monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind monatlich 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 250 Euro im Monat.

Wird das Kindergeld auch rückwirkend gezahlt?

Eltern können das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen, von der es an einen Elternteil ausgezahlt wird. Bis Ende 2017 konnte der Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden, das Geld wurde für den entsprechenden Zeitraum nachgezahlt. Bereits seit dem 1. Januar 2018 ist eine rückwirkende Auszahlung jedoch nur noch für die letzten sechs Monate möglich.

Tipp: Noch einfacher und schneller könnt ihr mit dem Kindergeld Online, einem Service der Bundesagentur für Arbeit, das Kindergeld jetzt auch online beantragen. So könnt ihr bequem von zu Hause aus das Antragsformular ausfüllen und abschicken. Auch spätere Änderungen sowie eine Abfrage des Bearbeitungsstandes sind auf diesem Wege möglich.

Falls ihr den neuen Personalausweis sowie das dazugehörige Lesegerät besitzt, könnt ihr auch diesen nutzen, um eure Kindergeldanträge online zu bearbeiten.

Ein Mann und eine schwangere Frau sitzen auf dem Sofa vor dem Laptop.

Kindergeld nur mit Steuer-ID

Schon seit dem 1. Januar 2016 sind Eltern dazu verpflichtet, die eigene und die Steuer-ID ihres Kindes bei einem Neuantrag auf Kindergeld anzugeben. So wollen die Behörden vermeiden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird. Für Eltern, die das erste Mal einen Kindergeldantrag ausfüllen, bedeutet das nichts anderes, als den Antrag vollständig auszufüllen.

Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer?
Eure eigene Steuer-Identifikationsnummer findet ihr auf der Lohnsteuerbescheinigung eures Arbeitgebers oder aber auf eurem Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern sendet euch die ID für Euer Kind kurz nach der Geburt per Post zu.

Wenn ihr beides verlegt haben solltet, könnt ihr die Steuer-IDs über dieses Eingabeformular erneut anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa sechs Wochen.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Kindergeld und zu den weiteren zentralen Familienleistungen findet ihr auf der Seite desBundesministeriums für Familie.

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Was ist der Kinderfreibetrag?

Anstelle des Kindergeldes kann auch ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2021 lag der Kinderfreibetrag bei 5.460 Euro. Dieser Beitrag wird von dem zu versteuerndem Einkommen der Eltern abgezogen, sodass sich eine neue, reduzierte Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ergibt. Für das Jahr 2022 soll der Freibetrag gleich bleiben wie in 2021. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden dann beide Freibeträge zusammengezogen.

Im Regelfall ist der Steuerfreibetrag allerdings nur für die Eltern interessant, die ein höheres Einkommen beziehen. Denn nur dann ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag im Allgemeinen höher als das Kindergeld. Im Normalfall prüft das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung, welche Variante im Einzelfall die günstigere ist.

Weitere wichtige Regelungen zum Kinderfreibetrag findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Familie. 

Kinderzuschlag

Mutter hält ihr Baby auf dem Arm und arbeitet an einem Antrag
© SDI Productions / iStock

Der Kinderzuschlag wird 2022 von 205 Euro auf maximal 209 Euro pro Kind und Monat angehoben. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird für Familien mit kleinem Einkommen die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. März 2022 verlängert. Vermögen wird damit nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Weitere Informationen zum Kinderzuschlag findet ihr in unserer Bildergalerie.

Kinderunterhalt: Bedarfssätze werden 2022 angepasst

Wenn Eltern sich trennen, haben Kinder in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt durch den Elternteil, der nicht im Haushalt lebt. 2022 haben sich die Bedarfssätze minderjähriger Kinder erhöht. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres steigt beispielsweise 2022 von 393 Euro auf 396 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe, also bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, beträgt Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2022 dann 455 Euro und für die dritte Altersstufe bis zur Volljährigkeit 533 Euro.

Alle neuen Bedarfssätze findet ihr in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom Vater erhalten, haben ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss. 2022 liegt der Unterhaltsvorschuss für Kinder von null bis fünf Jahren bei bis zu 177 Euro monatlich, bei Kindern von sechs bis elf Jahren bei bis zu 236 Euro und bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr bei bis zu 314 Euro.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.

ELTERN

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