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Entlastungen für Familien Bundestag beschließt neue Gesetze zu Kinderbonus und Co.

Kinder zusammen im Park
© Monkey Business Images / Shutterstock
Der Bundestag hat mit dem Kinderbonus und -zuschlag verschiedene Hilfen beschlossen, die Familien unterstützen sollen. Wer von den neuen Bestimmungen profitiert und was sie bedeuten, haben wir für euch zusammengefasst.

Mit den neuen Bestimmungen will die Bundesregierung die sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine auffangen. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag, den 12. Mai 2022, zwei entsprechende Gesetze. Unter anderem wird es 20 Euro mehr im Monat für in Armut lebende Kinder und einmalig erhöhtes Kindergeld für untere und mittlere Einkommensstufen geben.

Das Bonuskindergeld

Wie bereits in den Pandemiejahren 2020 und 2021 wird es auch in diesem Jahr eine Bonuszahlung zusätzlich zum Kindergeld geben. Mit 100 Euro fällt diese allerdings kleiner aus als in den Jahren zuvor.

Der Kinderbonus ist breit angelegt. Das bedeutet, dass er automatisch über die Familienkasse ausgezahlt wird. Für Empfänger:innen von Sozialleistungen wird er nicht als Einkommen betrachtet, sodass es nicht zu Abzügen kommt. Zudem wurde der Bonus noch einmal so angepasst, dass auch geflüchtete Kinder aus der Ukraine davon profitieren.

Bei Erwerbstätigen könnte es allerdings sein, dass ihnen der Bonus nicht zugutekommt. Konkret bedeutet das: Wer steuerlich mehr vom Kinderfreibetrag als vom erhaltenen Kindergeld profitiert, dem:der wird der Bonus nicht viel nützen. Laut Berechnungen des Bundesverbands Lohnsteuerhilfe ist das bei einer gemeinsamen Besteuerung der Eltern ab einem Jahreseinkommen von 75.470 Euro der Fall. Das bedeutet, dass sich der Bund die automatische Auszahlung über die Steuern wiederholen kann.

Vom Kinderbonus profitieren also vor allem Familien mit einem kleinen bis mittleren Einkommen, Besserverdienende gehen leer aus. Insgesamt geht der Bund davon aus, dass er sich 460 Millionen der insgesamt 1,87 Milliarden Euro Kinderbonuszahlungen durch die Steuererklärung zurückholen wird.

Der Kindersofortzuschlag

Der Kindersofortzuschlag soll vor allem den Familien helfen, die kein eigenes Einkommen haben oder deren Verdienst nicht ausreicht, um die ganze Familie versorgen zu können. Der Anspruch wird individuell berechnet, dadurch kann die Höhe im Einzelfall variieren. Im April hätten laut Bundesagentur für Arbeit noch gut 702.000 Kinder davon profitiert. Der Höchstsatz wird jetzt von 209 auf 229 Euro pro Monat angehoben.

Zusätzliche Einmalzahlung

Gemeinsam mit dem Kinderzuschlag hat der Bundestag auch eine Einmalzahlung für Beziehende von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Asylhilfen beschlossen. Der ursprünglich angedachte Betrag von 100 Euro wurde auf 200 Euro verdoppelt. Mit diesem Geld sollen unter anderem gestiegene Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden.

Auszahlungen der Zuschläge und Boni

Der Kinderbonus wird automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag muss hingegen durch die Berechtigten separat bei der Familienkasse beantragt werden. Gewährt wird er dann im Regelfall für sechs Monate. In der Praxis kann es also dazu kommen, dass nicht alle Berechtigten den Zuschlag auch erhalten.

Wer den Zuschlag zugesprochen bekommt, der profitiert ab Juli von dem Geld. Das einmalig erhöhte Kindergeld und die Einmalzahlung für erwachsene Sozialhilfeempfänger:innen soll ebenfalls im Juli ausgezahlt werden.

Verwendete Quellen: rnd.de, tagesschau.de

slr ELTERN

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