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Elternzeit Die Auszeit flexibel gestalten

Mutter liegt auf dem Bett, hält Baby über sich, küsst es
© Thinkstock - razyph
Wer darf Elternzeit nehmen? Wann muss ich sie anmelden? Wie viel Elternzeit steht mir zu? Darf ich in der Elternzeit arbeiten? Wir haben die Antworten.

Wer darf Elternzeit nehmen?

Ganz klar: Eltern. Und zwar alle, die vor der Geburt des Kindes berufstätig waren. Das gilt übrigens auch für Pflege- und Adoptiveltern. Wenn das leibliche Elternteil zustimmt, kann man auch für die Betreuung von Kindern aus einer früheren Beziehung des neuen Partners Elternzeit beantragen.
Seit Beginn des Jahres 2009 erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit beziehungsweise Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann bei ihrem Arbeitgeber eine "Großelternzeit" beantragen.
Während der Elternzeit sind Väter oder Mütter von der Arbeit freigestellt, um sich Ihren Kindern widmen zu können, so lange Sie noch klein sind und besonders intensiv betreut werden müssen. Darauf haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch.

Wann und wie muss ich den Arbeitgeber über meine Pläne informieren?

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden

Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.

Haben auch Väter ein Recht auf Elternzeit?

Für Väter gilt der Kündigungsschutz später

Natürlich! Väter dürfen ebenfalls ab dem Tag der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen. Allerdings gibt es hier einen kleinen Fallstrick beim Kündigungsschutz: Frauen genießen Schutz vor einer Kündigung ab dem Tag, an dem sie ihren Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft benachrichtigt haben. Dieser Schutz geht nahtlos in den der Elternzeit über.
Bei Männern hingegen, die die Vätermonate in Anspruch nehmen oder noch länger pausieren wollen, setzt dieser Kündigungsschutz erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit ein. Der letzte Termin zur Anmeldung ist sieben Wochen vor dem Start der Elternzeit. So hat der Mann eine Woche Zeit, seinen Arbeitgeber zu benachrichtigen.
Diese Frist ist sehr wichtig. Würde nämlich ein werdender Vater seinem Arbeitgeber bereits lange vor der Geburt mitteilen, dass er die Absicht habe, zwei oder gar mehrere Monate Elternzeit zu nehmen, könnte dieser noch schnell die Gelegenheit ergreifen zu kündigen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Sie müssen die Elternzeit jedoch nicht in einem Stück nehmen. Wie Sie die Betreuung Ihres Kindes untereinander regeln, ist allein Ihre Sache: Ob einer von Ihnen drei Jahre zuhause bleibt oder ob Sie sich abwechseln - Elternzeit kann sogar für einzelne Wochen oder Monate genommen werden. Und sie gilt unabhängig von der des anderen Elternteils. Deshalb darf der Chef des Vaters ihm auch nicht die Elternzeit unter Hinweis auf die Mutter verweigern.
Es ist auch möglich, nach zwei Jahren die Elternzeit zu unterbrechen und das letzte Jahr irgendwann bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes einschieben. Dafür brauchen Sie allerdings die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Können wir auch beide gleichzeitig beim Kind bleiben?

Ja, und es gibt eine Variante, die sogar finanziell attraktiv ist: Der Vater nimmt die ersten zwei Monate nach der Geburt Elternzeit. Dann hat die Mutter Ihr Nettogehalt aus der Mutterschutzfrist und dazu haben sie noch das Elterngeld vom Vater. Wer es sich finanziell leisten kann, könnte theoretisch sogar gemeinsam die vollen drei Jahre lang gemeinsam vom Beruf pausieren. Anspruch auf Sozialhilfe hätte das Paar in diesem Fall jedoch nicht.

Verlängert sich die Elternzeit durch ein Geschwisterchen?

Findet keine Verschiebung statt, ist die Elternzeit beendet, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Kommen mehrere Kinder hintereinander, ist die Elternzeit eigentlich mit dem dritten Geburtstag des letztgeborenen Kindes zu Ende. Meistens können jedoch in einem solchen Fall ein oder sogar mehrere Jahre übertragen werden.
Übrigens hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden, dass in einem solchen Fall Urlaubsansprüche nicht verfallen. Im konkreten Fall ging es um eine Mutter, bei der sich nach der ersten, dreijährigen Elternzeit nahtlos eine weitere anschloss. Als das Arbeitsverhältnis endete, forderte sie ihren Resturlaub ein - und die Richter entschieden jetzt: Resturlaub wird übertragen, wenn er nach der ersten Elterzeit nicht genommen werden kann (AZ: 9 AZR 219/07).

Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit?

Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Ihre Firma beschäftigt mehr als 15 Personen (Auszubildende nicht mitgerechnet).
  • Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen.
  • Sie gehören mindestens ein halbes Jahr lang zur Belegschaft.
  • Sie haben Ihrem Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit bereits mit der Anmeldung zur Elternzeit mitgeteilt.

Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf Ausbildung oder Studium?

Für Frauen, die sich in einer Ausbildung befinden, studieren oder eine Weiterbildung absolvieren, wird die Zeit, in der sie aufgrund der Elternzeit pausiert haben, einfach hinten dran gehängt. Das heißt, die Elternzeit darf nicht auf Berufsbildungszeiten angerechnet werden. Auch wenn der Vertrag auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet war, endet er erst mit der Beendigung der jeweiligen Berufsausbildung.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema "Elternzeit"


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