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ElterngeldPlus Halber Job, doppelte Elternzeit

Eltern küssen ihr Neugeborenes
© Tania Kolinko / Shutterstock
Die Idee hinter dem ElterngeldPlus: Mütter und Väter sollen sich die Pflichten zu Hause teilen können. Dafür gibt es Zeit und Geld. Gut so?

Welche Neuerungen gibt es?

ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die während des Bezugs von Elterngeld und auch danach Teilzeit arbeiten möchten mit einem ganz einfachen Prinzip: Aus einem Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Pausieren Sie nach der Geburt Ihres Kindes etwa für sechs Monate und beziehen volles Elterngeld, haben Sie im Anschluss daran einen Anspruch auf zwölf Monate ElterngeldPlus. Neben ElterngeldPlus soll auch der Partnerschaftsbonus Eltern, die sich gemeinschaftlich um Ihr Kind kümmern möchten, neue Flexibilität verschaffen. Arbeiten Vater und Mutter pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel, erhält jeder Elternteil nochmals für vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Auch für Alleinerziehende ist gesorgt: Sie können statt der regulären 14 Elterngeldmonate bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen.
Besonders praktisch an den neuen Regelungen: Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können kombiniert werden.
 

Beispiel: Die Mutter bezieht nach der Geburt ihres Kindes für sechs Monate volles Elterngeld. Danach arbeitet Sie Teilzeit und bezieht für weitere zwölf Monate ElterndeldPlus. Der Vater kann nun zwei Monate Elterngeld oder aber vier Monate ElterngeldPlus erhalten. Arbeiten Vater und Mutter im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit, haben beide einen Anpruch auf ElterngeldPlus für diese vier Monate.

Wollen Mutter und Vater nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, können beide für 14 Monate ElterngeldPlus beziehen und im Anschluss den Partnerschaftsbonus nutzen.

Auch die Elternzeit wird flexibler

Mütter und Väter können wie bisher bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes in Elternzeit gehen. Mit den neuen Regelungen können sie künftig aber 24 statt der bisherigen 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag ihres Kindes nehmen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Beachten müssen Eltern aber, dass die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag künftig bereits 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden muss.
 

Die neuen Leistungen sollen für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gelten.


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