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Düsseldorfer Tabelle Verschärft sie 2022 die schwierige Lage vieler Einelternfamilien?

Frau mit Taschenrechner und Rechnungen in der Hand
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Die Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2022 und die daran anknüpfenden Änderungsvorschläge der "Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtes e.V." haben für Protest gesorgt. Denn durch die Änderungsvorschläge der Tabelle würde die bereits jetzt prekäre Lage vieler Alleinerziehenden noch verschärft, so der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter e. V. (VAMV). 

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundeseinheitliche Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf und dient als Auskunft darüber, wie viel Unterhalt einem Kind oder mehreren Kindern nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern zusteht. Die Tabelle hat allerdings keine Gesetzeskraft, sondern weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus.

Kritik: Erhöhung des Unterhalts, aber nicht des Selbstbehalts

Die "Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V." (kurz DFGT) plädiert in ihren Änderungsvorschlägen zur Düsseldorfer Tabelle für eine Erhöhung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen. Zudem schlägt sie vor, die Tabelle zukünftig nur noch auf ein Kind statt zwei Kinder auszurichten. 

Und auch der "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht", kurz ISUV, kritisiert, dass der notwendige Selbstbehalt nicht erhöht wird: "Es ist unausgewogen und ungerecht, wenn ständig der Kindesunterhalt angehoben und der Selbstbehalt unverändert bleibt. Kindesunterhalt und Selbstbehalt sollten parallel angepasst werden, schließlich steigen auch die Kosten von Unterhaltspflichtigen", erklärt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. 

Systematisches Problem: Kindesunterhalt allgemein zu niedrig angesetzt

Der VAMV sorgt sich angesichts dieser Änderungsvorschläge: Dadurch würde ein grundlegendes Problem nur noch verschärft, statt überwunden. Und das, wo doch der nach der Düsseldorfer Tabelle bemessene Unterhalt schon jetzt "systematisch zu niedrig bemessen" sei. Die große Angst ist, dass noch weniger Unterhalt gezahlt werden muss und sich infolgedessen noch mehr Mängelfälle ergeben: "Dem hohen Armutsrisiko alleinerziehender Familien zu begegnen und Kinderarmut zu verringern: diese drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen werden durch die Änderungsvorschläge der Unterhaltsrechtskommission konterkariert“, beklagt er. 

Einig werden sich alle letztlich nur in dieser Aussage: Die Düsseldorfer Tabelle müsse auf den Prüfstand gestellt werden, so der VAMV. Durchsetzen wolle er unter anderem eine Anpassung des Mindestunterhalts für eine Deckung der soziokulturellen Teilhabe des Kindes, vergleichbare Bezugsgrößen für Selbstbehalte und Kindesunterhalt sowie eine umfassendere Benennung des Unterhaltsbeitrags – und zwar für den über die Pflege und Erziehung hinaus geleisteten Naturalunterhalt. Wo der VAMV hier mehr Berücksichtigung der alleinerziehenden Elternteile fordert, ist die DFGT der Meinung, dass die Düsseldorfer Tabelle "in ihrer Grundstruktur überarbeitet werden muss, wenn sie auch noch in den nächsten Jahren als Maßstab für eine einfache Bemessung des Kindesunterhalts gesellschaftlich akzeptiert werden soll". 

Verwendete Quellen: vamv.de, isuv.de, dfgt.de, olg-duesseldorf.nrw.de

lha ELTERN

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