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Gesundheit So findet ihr die beste Krankenversicherung fürs Baby

Neugeborenes mit glücklichen Eltern
© Tassli / iStock
Ein Neugeborenes ist vom ersten Atemzug an krankenversichert. Ob es allerdings ein Recht auf Familienversicherung hat oder einen eigene Vertrag braucht, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Und Eltern, die sich für ihr Baby einen besonderen Versicherungsschutz wünschen, kümmern sich am besten schon vier Monate vor dem Entbindungstermin um die Details.

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Zuerst einmal ist alles ganz einfach: Das Baby ist da und genießt Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Mutter. Ist sie alleinstehend oder ist ihr Ehepartner / eingetragener Lebenspartner ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist das Baby kostenfrei mitversichert, „familienversichert“ ist der Fachausdruck. In diese Familienversicherung dürfte Familienangehörige, wenn sie

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • nicht selbst versichert sind,
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,
  • nicht hauptberuflich selbstständig sind und  
  •  kein über einer bestimmten Grenze (2018: 435 Euro) liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.

Seid ihr beide gesetzlich krankenversichert, dann könnt ihr euch aussuchen, in welcher der beiden Kassen euer Kind familienversichert wird. Vergleicht einfach die Leistungen und wählt aus, welche mehr euren Wünschen entspricht.

Wann darf ein Baby nicht mit in die Familienversicherung?

Ein Kind darf nicht beitragsfrei mitversichert werden, wenn:

  • der Ehe- oder Lebenspartner (und Vater des Kindes) nicht gesetzlich versichert ist,
  • der Ehe- oder Lebenspartner der Hauptverdiener ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze von 5.212,50 Euro (gilt für 2020) überschreitet.
  • die private Versicherung des Partners bereits Ende 2002 bestand und sein regelmäßiges Gesamteinkommen 4.687,50 EUR (gilt für 2020) übersteigt und er regelmäßig mehr verdient als die Mutter des Kindes.

Sind die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, haben sie die Wahl, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert sein soll.
Übrigens: Der Versicherungsstatus der Kinder ist nicht für immer festgelegt. Wenn sich die Umstände ändern, etwa ein Elternteil mehr oder weniger verdient, kann es passieren, dass die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung entfallen oder auf einmal ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Was passiert, wenn das Neugeborene nicht beitragsfrei in die Familienversicherung darf, etwa, weil ein Partner oder beide privat versichert ist?

Dann braucht es einen eigenen Krankenversicherungsvertrag. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (wahlweise mit einer privaten Zusatzversicherung
  2. Private Krankenversicherung
ein junges Elternpaar hält ein Neugeborenes in den Armen und lächelt es an.

Was ist wichtig, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das Baby in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert werden soll?

Dafür meldet ihr euer Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der gesetzlichen Krankenversicherung des Elternteils an. Dann gibt es keine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit für das Kind, allerdings müsst ihr für diese Versicherung extra zahlen.
Wenn ihr eine Leistung versichern wollt, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bietet, etwa das Recht auf ein Einzelzimmer bei Klinikaufenthalten und die Mitaufnahme eines Elternteils, dann könnt ihr das mit einer privaten Zusatzversicherung tun.

Worauf müssen wir achten, wenn unser Kind privat krankenversichert sein soll?

Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, dann kann auch das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei dieser Versicherung angemeldet werden, ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit für das Kind. Die private Krankenversicherung bietet Kindern den gleichen Leistungsumfang wie dem versicherten Elternteil.
Wünscht ihr euch einen besseren Leistungsumfang für euer Kind, habt ihr drei Möglichkeiten:

  1. Eure Versicherung macht euch ein Angebot über einen Kindertarif mit besserem Leistungsumfang. Dann gilt in der Regel eine Wartezeit. Außerdem wird die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen.
  2. Ihr wählt einen Kindertarif nach euren Vorstellungen bei einer anderen privaten Krankenversicherung. Dann müsst ihr euch auch hier auf eine Wartezeit und eine Gesundheitsprüfung einstellen.

Es reicht also, sich über die Krankenversicherung Gedanken zu machen, wenn das Baby da ist?

Besser nicht, wenn ihr euer Kind optimal versichern wollt. Der Grund: Damit euer Kind ohne Gesundheitsprüfung in die Krankenversicherung aufgenommen wird, muss der Elternteil, dessen Versicherung das Kind mit aufnehmen soll, mindestens seit drei Monaten dort versichert sein. Das gilt sowohl für gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen.
 
Für gesetzlich Versicherte (mit oder ohne Recht auf Familienversicherung) lohnt es sich also, die Vergünstigungen für Kinder und Familien der eigenen Kasse mit denen der Konkurrenz zu vergleichen und eventuell zu wechseln. (Das ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.) Privatversicherte können die Tarife ihrer Krankenkasse rechtzeitig darauf prüfen, was sie für Kinder und Familien bieten und/oder Angebote anderer privater Kassen anzufordern und die Leistungen zu vergleichen.

Wo kann ich mich am besten informieren?

Die Stiftung Warentest bietet viele aktuelle Tests und Infos zum Thema Krankenversicherung. Wichtig: Wenn ihr euch persönlich beraten lassen wollt, achtet darauf, dass der Vermittler

  • nicht nur Produkte einer, sondern mehrerer Versicherungsgesellschaften im Angebot hat,
  • sich mit Kinderversicherungen auskennt,
  • und offen darüber Auskunft gibt, an wen wie viel Provision beim Abschluss der Versicherung fließt. Manche Vermittler erstatten den Kunden sogar einen Teil der Provision.

Verwendete Quellen

Stiftung Warentest zum Thema Krankenversicherung
Familienportal.de zum Thema Familienversicherung
Online-Ratgeber Krankenversicherung des Bundesfamilienministeriums


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