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Elternsprechtag Was frage ich den Lehrer?

Der Elternsprechtag bietet Gelegenheit, sich mit dem Lehrer auszutauschen. Wie Sie den Gesprächstermin besonders sinnvoll nutzen, das erfahren Sie hier.

Gültig für jedes Schuljahr: Gesprächsregeln

Elternsprechtag: Was frage ich den Lehrer?
© Jupiterimages
Egal, ob Ihr Kind in der Schule Probleme hat oder nicht - zum Elternsprechtag sollten Sie auf jeden Fall gehen. Denn so erfahren Sie aus erster Quelle, wie es Ihrem Kind in der Schule geht, und können einen guten Kontakt zum Lehrer aufbauen. Das erreichen Sie, wenn Sie einige Gesprächsregeln beachten:
  • Halten Sie Ihre Gefühle unter Kontrolle und vermeiden Sie Vorwürfe. Das kränkt den Lehrer und entzieht dem Gespräch die konstruktive Basis.
  • Vertreten Sie Ihren Standpunkt sachlich und nachdrücklich. Sie sollten aber auch Kritik an Ihrem Kind vertragen.
  • Lassen Sie den Lehrer seine Sicht schildern, ohne ihm ins Wort zu fallen. Er hat eine anderer Perspektive und sieht Ihr Kind anders als Sie.
  • Suchen Sie eine gemeinsame Lösung - auch wenn es nicht einfach ist. Schließlich muss Ihr Kind in der Schule zurechtkommen.

1. Schuljahr

Noch bekommt Ihr Kind kein richtiges Zeugnis, trotzdem gibt es ein paar wichtige Dinge zu besprechen, denn je früher eine Lernstörung erkannt wird, desto leichter lässt sie sich aus der Welt schaffen. Bitten Sie die Lehrerin Ihres Kindes deshalb um ehrliche Antworten auf diese Fragen:

  • In welchen Bereichen hat mein Kind Förderbedarf?
  • Wo liegen seine Stärken?
  • Wie sind seine einzelnen Wahrnehmungsbereiche entwickelt?
  • Gibt es motorische Auffälligkeiten?
  • Wo steht es im Lesen?
  • Kennt es sich im Zahlenraum aus?
  • Wie steht es um die Auffassungsgabe Ihres Kindes, seine Abstraktions-, Transfer- und Konzentrationfähigkeiten?
  • Zeigt es beim selbstständigen Arbeiten Durchhaltevermögen und ein angemessenes Tempo?

2. Schuljahr

Egal, wie schön sich das Zeugnis liest: Nehmen Sie es mit zum Elternsprechtag und lassen Sie es sich erklären. Zum Beispiel: Was ist genau im Falle eines Wortgutachtens mit "teilweise", "bemüht" oder "manchmal" gemeint? Wichtig: Bitten Sie die Lehrerin Ihnen zu sagen, was sie nicht ins Zeugnis geschrieben hat. Denn: "Lilli rechnet Plusaufgaben schon sicher im Zahlenraum bis 20" klingt gut - doch nur wer zwischen den Zeilen lesen kann, versteht: Aufgaben im 100er Raum und Minusaufgaben beherrscht Lilli noch nicht.

3. Schuljahr

Ein Notenzeugnis ist nicht so objektiv wie es scheint. Das gilt sogar für ein so nüchternes Fach wie Mathematik, da die Notenvergabe immer auch vom Klassendurchschnitt abhängt. Das heißt, in einer Klasse mit vielen leistungsstarken Schülern ist es zwangsläufig schwerer eine gute Note zu bekommen. Wenn Sie in Erfahrung bringen, wie die Lehrerin ihre Klasse insgesamt einschätzt, erhalten Sie eine wichtige Information, um die Leistungen Ihres Kindes gut einordnen zu können.

4. Schuljahr

Sprechen Sie mit der Lehrerin auch über die Sachunterrichtsnote. Dieses Fach spaltet sich ab dem fünften Schuljahr auf in die Noten für Erdkunde, Geschichte, Politik, Biologie, Chemie und Physik. Im Interesse Ihres Kindes am Sachunterricht stecken daher gute Hinweise bei der Wahl der weiterführenden Schule.


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